Krise und Kritik der Warengesellschaft |
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Os paradoxos dos
direitos do homem Robert Kurz DIE
PARADOXIEN DER MENSCHENRECHTE Schon immer waren es ideale Prinzipien, in deren Namen Armeen in Marsch gesetzt, Menschen getötet, Länder verwüstet und Städte zerstört wurden. Die letzte Weltmacht USA und ihre Vasallen machen da keine Ausnahme: Zusammen mit den Flugzeugträgern, Panzern und Kampfhubschraubern der Invasionsarmee gegen den Irak wird wieder einmal die Idee der Menschenrechte mobilisiert, um der Welt einen legitimatorischen Ausweis vorzeigen zu können. Das Merkwürdige ist nur: Die Kritiker dieses Vorgehens berufen sich auf dieselben Ideale. Jene Millionen, die weltweit gegen die Kriegspläne demonstriert haben, sprechen keine andere ideologische Sprache als die US-Regierung. Wenn es um die Prinzipien geht, sagt Noam Chomsky dasselbe wie George W. Bush. Im Namen der Menschenrechte fällt der Bombenregen; und im Namen der Menschenrechte werden die Opfer betreut und getröstet. Üblicherweise sagen die Kritiker, daß die Wirklichkeit nicht mit den Idealen übereinstimmt. Wenn es ein Menschenrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gibt, wie kann man es dann billigend in Kauf nehmen, daß durch die westlichen Militärinterventionen mehr unschuldige Menschen getötet werden als durch die Untaten der Diktatoren und Terroristen? Die USA, so heißt es, benutzen die Menschenrechte nur als Vorwand für ganz profane Macht- und Wirtschaftsinteressen; ihnen geht es nicht um die Rechtslage der Bevölkerung, sondern bloß um das Öl. Und deswegen, so die Fortsetzung dieses Arguments, wird auch mit zweierlei Maß gemessen: Überall dort, wo sich die Machthaber durch Wohlverhalten auszeichnen und auf ihrem Territorium zum Beispiel US-Kampfbomber stationieren lassen (wie in der Türkei oder Saudi-Arabien), hat die selbsternannte westliche Weltpolizei nichts gegen die Ausplünderung, Verfolgung und Ermordung von ganzen Bevölkerungsgruppen oder gegen diktatorische Verhältnisse einzuwenden. Alle diese Argumente sind keineswegs falsch, was die Fakten betrifft. Das Problem ist die Interpretation dieser Fakten. Handelt es sich bloß um eine Inkonsequenz der westlichen imperialen Macht, die ihre eigenen Prinzipien mit Füßen tritt? Dann könnte man diese Prinzipien gewissermaßen einklagen, jedenfalls der Sache nach, und die schiere Macht wäre ohne Legitimation. Oder verhält es sich umgekehrt so, daß die ganz und gar nicht menschenfreundlichen Interventionen und Bombardements in Wirklichkeit durchaus der Logik der Menschenrechte entsprechen? Dann läge der Irrtum auf Seiten der Kritiker, die das Wesen dieser Prinzipien verkennen. Auf den ersten Blick erscheint dieser letztere Gedanke als absurd. Besteht der Inhalt der Menschenrechte nicht gerade in der universellen Anerkennung aller Individuen gleichermaßen, ohne jeden Unterschied? Wie kann es dann mit den Menschenrechten vereinbar sein, die Existenz so vieler Individuen zu mißachten? Wer so argumentiert, vergißt, daß schon das ganz normale und alltägliche Prozedere der globalen Vergesellschaftung über die Märkte eine permanente Nicht-Anerkennung zahlloser menschlicher Existenzen impliziert. Wenn die High-Tech-Bomber der USA ihre tödliche Last auf Gerechte und Ungerechte abwerfen, exekutieren sie nur aktiv und gewaltsam dieselbe Logik, die sich in viel größerem Umfang passiv und geräuschlos über den ökonomischen Prozeß vollzieht. Jahr für Jahr sterben Millionen von Menschen (nicht zuletzt Kinder) an Hunger und Krankheiten, aus dem einzigen Grund, weil sie nicht zahlungsfähig sind. Zwar suggeriert der westliche Universalismus die unbeschränkte Anerkennung aller Individuen gleichermaßen als "Menschen überhaupt", ausgestattet mit den berühmten "unveräußerlichen Rechten". Aber gleichzeitig bildet eben der universelle Markt die Grundlage aller Rechte einschließlich der elementaren Menschenrechte. Der Krieg um die Ordnung der Welt, der Menschen tötet, wird für die Freiheit der Märkte geführt, die ebenfalls Menschen tötet, und damit auch für die Menschenrechte, weil diese ohne die Form des Marktes nicht denkbar sind. Wir haben es mit einem paradoxen Verhältnis zu tun: Anerkennung durch Nichtanerkennung, oder umgekehrt Nichtanerkennung gerade durch Anerkennung. Der scheinbare Widerspruch löst sich auf, wenn wir nach der Definition des Menschen fragen, die dieser Paradoxie zugrunde liegt. Die erste Formel dieser Definition lautet: "Der Mensch" ist im Prinzip ein zahlungsfähiges Wesen. Was natürlich im Umkehrschluß heißt, daß ein gänzlich zahlungsunfähiges Individuum im Prinzip kein Mensch sein kann. Ein Wesen wird umso menschenähnlicher, je zahlungsfähiger es ist, und es wird umso unmenschlicher, je weniger es dieses Kriterium erfüllen kann. Wenn ein exzentrischer Millionär sein Vermögen testamentarisch seinem Hund vermacht, dann ist dieser Logik zufolge der auf solche Weise vermögend gewordene Hund in höherem Grade ein Mensch als ein Kind aus den Slums. Allerdings bildet die Zahlungsfähigkeit in diesem Beispiel nur ein zufälliges äußeres Merkmal. Verstehen wir aber die Definition des Menschen als ein gesellschaftliches Verhältnis, das ein Hund natürlich nicht eingehen kann, dann bedeutet das Merkmal der Zahlungsfähigkeit, daß es sich um ein Subjekt des warenproduzierenden Systems handeln muß. Nur ein Wesen, das Geld verdient, kann auch ein Subjekt des Rechts sein. Die Fähigkeit, überhaupt in ein Rechtsverhältnis treten zu können, ist somit gebunden an die Fähigkeit, sich auf irgendeine Weise am Verwertungsprozeß des Kapitals beteiligen zu können. Der Mensch nach dieser Definition muß arbeitsfähig sein, er muß sich selbst oder etwas (notfalls die eigenen leiblichen Organe) verkaufen können, seine Existenz muß das Kriterium der Rentabilität erfüllen. Das ist die stumme Voraussetzung des modernen Rechts überhaupt, also auch der Menschenrechte. In den Anfängen wurde dieses Recht als "Naturrecht" bezeichnet. Besonders die Philosophen der westlichen Aufklärung taten so, als kämen die Individuen direkt aus dem Mutterleib in der "natürlichen" Form eines Rechtssubjekts zur Welt. Diese Form ist jedoch eine rein gesellschaftliche, sie ist so wenig "natürlich" wie ein Mietvertrag oder die Blaupause einer Interkontinentalrakete. Daß hier von "Natur" gesprochen wurde, hatte nur einen ideologischen Grund: Die gesellschaftlichen Formen des modernen warenproduzierenden Systems, der abstrakten "Arbeit", der betriebswirtschaftlichen Rationalität und des totalen Marktes galten als die "natürlichen" Formen des menschlichen Zusammenlebens. Der Mensch, so behauptet man bis heute, vergesellschaftet sich über Ware, Geld und Markt genauso "naturgesetzlich", wie der Biber Dämme baut oder die Biene Nektar sammelt für den Bienenstaat. Und weil der totale Markt voraussetzt, daß die Menschen für alle ihre Lebensvollzüge juristische Verträge abschließen, mußte die angebliche Natürlichkeit von Kapital und Markt ebenso eine angebliche Natürlichkeit des Menschen als Rechtssubjekt einschließen. Die Menschenrechte sollten nur die elementare Garantie dieser gesellschaftlichen Form des Subjekts sein: die universelle Anerkennung "des Menschen" nach dieser Definition und keiner anderen. Da der wirkliche Mensch, das leibliche Individuum, aber keineswegs nach einem biologischen Automatismus als Verwertungs- und Rechtssubjekt geboren wird, klafft zwischen der realen Existenz der Individuen und dieser gesellschaftlichen Form eine systematische Lücke. Diese Lücke ist gewissermaßen nicht nur eine "ontogenetische", den einzelnen Menschen betreffende, sondern auch eine "phylogenetische", auf die historische Entwicklung der Gesellschaft bezogene. Denn die Herausbildung des Kapitalismus und der dazugehörigen allgemeinen Rechtsform war so wenig "natürlich", daß dieses System überhaupt erst in der Moderne entstanden und gegen heftige Widerstände der Menschen durchgesetzt worden ist. Ursprünglich war die abstrakte "Arbeit" für den Markt zum Zweck der Kapitalverwertung allerdings kein "Recht", nach dem sich alle gesehnt hätten, sondern ein Zwangsverhältnis, das gewaltsam von oben eingesetzt wurde, um die Menschen in "Geldmaschinen" zu verwandeln. Dabei ist eine doppelte paradoxe Verschränkung von "Anerkennung" und "Nichtanerkennung" in der modernen Rechtsform zu beobachten. Das Recht impliziert seinem Wesen nach ein Verhältnis von Inklusion und Exklusion. Universell ist allein der Anspruch auf die absolute Herrschaft dieser Form. Wie sich schon am äußeren Merkmal der Zahlungsfähigkeit gezeigt hat, handelt es sich um die Herrschaft einer gesellschaftlichen Abstraktion, inkarniert in der Form des Geldes und damit des Rechts. Diese Form abstrahiert aber gerade von der physischen Existenz, von den leiblichen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Menschen, um sie auf ein bloßes Dasein als Einheiten der Verausgabung von Energie für den Selbstzweck der Geldverwertung zu reduzieren. Der von den Menschenrechten gemeinte "Mensch überhaupt" ist der bloß abstrakte Mensch, der Mensch also, soweit er Träger und gleichzeitig Knecht der herrschenden gesellschaftlichen Abstraktion ist. Und nur als dieser abstrakte Mensch ist er universell anerkannt. Das bedeutet aber, daß diese Anerkennung gleichzeitig eine Nichtanerkennung einschließt: Die materiellen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse sind gerade von der grundsätzlichen Anerkennung ausgeschlossen. Der Mensch der Menschenrechte wird nur als ein auf die gesellschaftliche Abstraktion reduziertes Wesen anerkannt; er wird also erst einmal, wie es neuerdings der italienische Rechtsphilosoph Giorgio Agamben ausgedrückt hat, auf ein "nacktes Leben" reduziert, das rein durch einen außer ihm liegenden Zweck definiert ist. Die famose "Anerkennung" ist in Wirklichkeit ein totalitärer Anspruch auf das Leben der Individuen, die gezwungen werden, dieses Leben geradezu aufzuopfern für den ebenso banalen wie real metaphysischen Zweck der endlosen Verwertung von Geld durch "Arbeit". Erst sekundär, für einen Rest des Lebens, der eigentlich nur der Regeneration für den totalitären Zweck dient, dürfen sie ihr wirkliches eigenes Leben qualifizieren. Die Befriedigung ihrer Bedürfnisse ist nur ein Abfallprodukt jener metaphysischen Selbstbewegung des Geldes, an die sie gerade durch ihre Anerkennung als abstrakte Subjekte des Rechts gefesselt sind. Diese paradoxe Anerkennung (des abstrakten Menschen) durch Nichtanerkennung (des leiblichen und sozialen Menschen) gewinnt ihre merkwürdige Überzeugungskraft dadurch, daß es immer noch schlimmer kommen kann. Denn die in dieser bloß abstrakten Anerkennung enthaltene relative Nichtanerkennung kann jederzeit in eine absolute Nichtanerkennung umschlagen: Dann nämlich, wenn Menschen aus der totalitären Bewegung des kapitalistischen Selbstzwecks "herausfallen", wenn sie also keine Subjekte in diesem Sinne mehr sein können. Sie fallen dann sogar aus der "Anerkennungsfähigkeit" als reduzierte, bloß abstrakte Menschen heraus und hören damit jener Definition gemäß auf, überhaupt Menschen zu sein; sie gelten insofern "objektiv" nur noch als ein Stück Materie, als bloße Naturgegenstände wie Kieselsteine, Schachtelhalme oder Kartoffelkäfer. Der Marquis de Sade hat als erster schon im 18. Jahrhundert diese Konsequenz mit aller zynischen Schärfe ausgesprochen. Das Pech, bloß als abstrakter, reduzierter Mensch anerkannt zu werden, verwandelt sich unter einer solchen Drohung in das zweifelhafte Glück, wenigstens in dieser negativen, gespenstischen Form gesellschaftliche Geltung und eine gewisse Menschenähnlichkeit zu besitzen. Obwohl die Anerkennung eine bloß negative ist und eine Unterwerfung voraussetzt, entgehen die "Herausgefallenen" dem totalitären Anspruch des Systems umso weniger. Die Unterwerfung der Menschen unter die abstrakte Form wird dadurch zu einem "Menschenrecht" geadelt, daß diese Unterwerfung als Vorzug gilt gegenüber denen, die nicht einmal mehr unterworfen, sondern ganz aus dem Menschsein hinausbefördert werden. Da zwischen der schieren Existenz der Menschen und dem "Recht, sich zu unterwerfen", jene systematische Lücke klafft, sind die Individuen eben nicht von Natur aus "Menschen" in diesem Sinne, sondern können sich erst durch ein selektives "Verfahren der Anerkennung" in derart definierte menschliche Wesen und Subjekte des Recht verwandeln. Das Selektionsverfahren kann "objektiv" (nach den Gesetzen der Verwertung und der Marktlage) sein oder es kann "subjektiv" (nach ideologischen oder staatlichen Definitionen von "Freund" und "Feind") vollstreckt werden. Nach diesem Verfahren kann die wirkliche Existenz der Individuen ebenso verworfen werden wie eine vom Markt nicht anerkannte Ware, die als "überflüssig" gilt. Und notfalls werden Raketen oder als ultima ratio Atombomben das "Verfahren der Anerkennung" definitiv beenden, um die nicht mehr "anerkennungsfähigen" Individuen auf den Status von physikalischer Materie zu bringen. Das Versprechen der Menschenrechte ist deshalb immer schon eine Drohung: Wenn die stummen Bedingungen nicht erfüllt werden können, die in der Moderne "den Menschen" definieren, dann muß auch die Anerkennung ausbleiben. Für die Mehrzahl der Menschen sind diese stummen Voraussetzungen jedoch heute gar nicht mehr erfüllbar, selbst wenn sie sich bis zur Selbstaufgabe anstrengen, in die Unterwerfung unter die abstrakte Form von Geld und Recht aufgenommen zu werden. Das Ende ihrer Existenz als "Kollateralschaden" des Weltmarkts oder von Interventionen der Weltpolizei ist abzusehen. Diese bittere Erkenntnis spricht nicht gegen die Motive der vielen Individuen und Organisationen, die sich im Namen der Menschenrechte für die Opfer einsetzen und oft Mut gegen die herrschenden Gewalten zeigen. Aber diese Bemühungen gleichen der Arbeit des Sisyphos, wenn es nicht gelingt, die paradoxe und negative Form der Weltgesellschaft zu überwinden, die Definitionsmacht darüber hat, wer überhaupt ein "Mensch" ist, und von der damit auch die Menschenrechte definiert werden.
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