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Das Virus – Kritik der politischen Pandemie II

Müssen wir mit dem Virus leben? Viruseindämmung versus Viruselimination

Gruppe Fetischkritik Karlsruhe

 

„Wir werden mit dem Virus leben müssen“, so die vorherrschende Meinung, so der einheitliche Tenor sämtlicher VertreterInnen der Ärztekammern, der VirologInnen, der VertreterInnen der Politik, der veröffentlichten Meinung. Folglich besteht der ausgewiesene Zweck dieser Maßnahmen explizit und ausschließlich darin, die Viruspropagierung einzudämmen, um die Verbreitung des Virus zu verzögern mit der Zielsetzung, die Überforderung der Kapazitäten der medizinischen Infrastruktur zu vermeiden, die medizinische Versorgung der Erkrankten weiterhin zu gewährleisten. Ist diese Behauptung unumstößliche, unhintergehbare Tatsache? Ist dies der einzige Weg, der Pandemie zu begegnen? Verhält es sich tatsächlich so, dass sich die Menschheit mit den in diesem Rahmen angeordneten Einschränkungen auf ungewisse Zeit ab- und zurechtfinden muss? Sofern sich der festgelegte Rahmen, das erklärte Ziel auf Viruseindämmung beschränkt, zweifelsohne. Den jeweils „aktuellen“ Entwicklungen der Pandemieparameter wird beständig der Grad der ergriffenen Maßnahmen, das Ausmaß der Einschränkungen angepasst. Die „aktuellen“ Parameter, so die wöchentlichen Inzidenzzahlen, spiegeln unvermeidlich das Infektionsgeschehen der vergangenen 5-6 Tage wider, der Latenz- bzw. Inkubationszeit der Infektion entsprechend. Die bislang ergriffenen Maßnahmen stellen somit zwangsläufig mit Verzögerung Einsatz findende Reaktionen dar. Es ist die Geschichte vom Hasen und Igel. Nunmehr seit Mitte März 2020 begleiten also diese einmal mehr, einmal weniger einschrän­kenden Maßnahmen das Leben der meisten Menschen weltweit und so scheint es bei dem verfolgten Kurs noch auf lange Zeit bleiben zu müssen. Denn die Hoffnungen auf deren Ende kaprizieren sich letztlich auf die Eindämmung der Pandemie mittels sogenannter Herden­immunität, sei es durch einen geeigneten Impfstoff, oder wahlweise durch natürliche Erregerexposition, welche zur Vermeidung der Überforderung des Medizin­wesens kontrolliert gedrosselt erreicht werden müsste. Hinsichtlich des Impfstoffes so viel: Hinsichtlich des Entwicklungszeitraums eines funktionstüchtigen Impfstoffs verlässliche Angaben machen zu wollen, hat ähnlichen Seriositätsanspruch wie das Lesen des Kaffeesatzes. Das Gelingen selbst eines solchen Entwicklingsprojekts ist ungewiss. Seit Jahrzehnten blieb etwa die Suche nach einem wirksamen HIV- oder Hepatitis C-Impfstoffs ohne Erfolg. Betrachten wir die sogenannte natürliche Herdenimmunität, so erweist sich deren Erreichen bei adäquat kontrollierter Drosselung der Immunisierungsraten als jahrelanger Prozess. In diesen Zeiträumen könnte man ebenso realistisch auf die Verdrängung hochvirulenter Coronavirus­subtypen durch solche in ihrer Virulenz abgeschwächte hoffen. Eine Entwicklung, mit der bei diesem vorliegenden aerogenen Verbreitungsmodus evolutionslogisch prinzipiell zu rechnen ist. Dieses Phänomen der Virulenzabschwächung diskutierten wir bereits im letzten Artikel. Aber stellen wir erneut die Eingangsfrage, die unseres Erachtens in der öffentlichen überstürzt und unbegründet bejaht wird.

Müssen wir mit dem Virus leben?

Und beantworten sie mit einem klaren, dezidierten Nein. Nein, mit diesem Virus muss keineswegs notgedrungen gelebt werden. Ganz im Gegenteil ist viel mehr als nur Viruseindämmung möglich. Dieser Virus kann sehr wohl eliminiert werden. Dies ist eine Tatsache, die einerseits virologisch-theoretisch sehr wohl begründbar ist. Diese Begründung wird im Folgenden dargelegt werden. Aber wichtiger noch und entscheidend: Die Möglichkeit einer vollständigen Viruselimination ist eben nicht eine bloß theoretisch nachvollziehbare Hypothese, sondern wirklich real empirische Tatsache. Genau diesen empirischen tatsächlichen Erfahrungen der jüngsten Vergangenheit wollen wir uns zunächst zuwenden. Wir wählen bewusst als Beispiel die Darstellung des Pandemieverlaufs und die Abfolge der ergriffenen Maßnahmen in Neuseeland, welche sich weitestgehend mit den etwa in China und auch in Vietnam ergriffenen Maßnahmen decken. Die zur Viruselimination notwendigen Maßnahmen aber am Beispiel Chinas zu erörtern, würde die üblichen Pawlowschen Abwehrreflexe des ideologisierten westlich­-demokratischen Überlegenheitsbewusstseins auslösen. Deshalb verzichten wir auf die Darstellung des Verlaufs in China und ziehen stattdessen die Neuseelands heran, Neuseeland, dessen Erfahrungen in den hiesigen Debatten interessanterweise kaum Erwähnung findet.

Der Pandemieverlauf in Neuseeland

Am 3. Februar gab die Regierung von Neuseeland bekannt, dass alle Reisenden aus China in Neuseeland abgewiesen werden, ausgenommen sind lediglich Bürger Neuseelands und dauerhaft Niedergelassene mit ihren Familien. Seit dem 19. März 2020 sind die Grenzen von Neuseeland für neu Einreisende aus dem Ausland geschlossen. Die Premierministerin Jacinda Ardern verhängte am 21. März 2020 die Stufe 2 von insgesamt vier möglichen Abstufungen. Stufe 1 beinhaltet die niedrigste, die Stufe 4 die höchste Gefahrenstufe. Nachdem in allen 16 Regionen Neuseelands Infektionen gemeldet wurden, rief die Regierung Neuseelands am 25. März die Stufe 4 aus, die ab dem 26. März für die Dauer von mindestens vier Wochen galt. Mit der Ausrufung der Stufe 4 verfolgte Premierministerin Ardern ein Konzept zur Eliminierung des Virus, indem sie strikte Verbote mit Strafen verhängte. Alle mussten zuhause bleiben, nur lebensnotwendige Besorgungen und ein Außen-Aufenthalt für Besorgungen waren nur einer einzelnen Person erlaubt. Alle Bildungs- und öffentlichen Einrichtungen waren geschlossen. Mit zur Entscheidung über einen harten Lockdown in Neuseeland hatte möglicherweise u. a. auch die relative geringe Anzahl von Intensivbetten mit Beatmungsgeräten geführt, die in Neuseeland bei 5 pro 100.000 Einwohnern liegt (im Vergleich dazu liegt in Deutschland die Zahl bei 29). 97 % der Bevölkerung Neuseelands erklärten, dass sie sich an den Lockdown halten würden; die Premierministerin Ardern kürzte ihr eigenes Gehalt um 20 Prozent. Am 27. April senkte Neuseeland die bisherige Warnstufe 4 auf die Stufe 3 ab. Das bedeutete eine Lockerung des bisher strikten Lockdowns, allerdings unter Beibehaltung der Abstandsregeln. Die neue Warnstufe sollte vorerst für zwei Wochen gelten, um anschließend erneut überprüft zu werden. Die Tätigkeiten wurden wieder allgemein aufgenommen. Gaststätten und Restaurants durften Take-away-Produkte anbieten. Die Abhaltung großer Veranstaltungen blieb weiterhin verboten, Einkaufszentren und Außengrenzen blieben geschlossen. Jedoch wurde in einigen Schulen wieder Unterricht erteilt. Am 4. Mai 2020 teilten die neuseeländischen Gesundheitsbehörden mit, dass die Zahl der Neuinfektionen erstmals seit Wochen auf null gesunken war. Fünf Wochen später, am 8. Juni 2020, gab das Gesundheitsministerium bekannt, dass die letzte bekannte Corona-Patientin seit 48 Stunden symptomfrei war und daher als geheilt galt. Mit Wirkung zum Ende dieses Tages wurden sämtliche Einschränkungen wie Abstandsgebote oder Veranstaltungs­beschränkungen aufgehoben, lediglich die strengen Einreisebestimmungen blieben in Kraft. Nach 102 Tagen ohne lokale Neuinfektionen wurde in Auckland Mitte August ein neues Coronacluster identifiziert. Bis zum 13. August waren 17 Menschen aus dem Umfeld des ersten bekannten Falls aus dem Cluster als Träger des Virus erkannt. Die Regierung ordnete die Schließung von Schulen, Kindergärten und nicht relevanten Betrieben in der Großstadt an und verschärfte die Quarantäneregeln. Demnach müssen Infizierte unter staatlich bewachte Quarantäne. Infizierte in Quarantäne auf Eigenverantwortung hatten zuvor offenbar Krankenbesuche von Freunden und Verwandten empfangen. Die Quelle des Clusters war zunächst unklar. Einen Tag später war das Cluster auf 29 Personen angewachsen, von denen zwei das Virus bereits 200 km nach Süden nach Tokoroa getragen hatten. Die Parlamentswahl in Neuseeland 2020 wurde wegen steigender COVID-19-Fallzahlen vom 19. September auf den 17. Oktober 2020 verschoben. Ähnlich strikte Maßnahmen der chinesischen und vietnamesischen Behörden führten ebenda gleichermaßen zur vorläufigen und beständig gefährdeten Virus­elimination. Fassen wir zusammen: Mit entsprechend konsequent durchgeführten Maßnahmen zur Unterbindung der Viruspropagation lässt sich Elimination des Virus erreichen. Und es besteht keine Veranlassung, den Erfolg einer weltweit erfolgreichen Viruselimination mit entsprechenden, weltweit synchronisiert koordinierten Maßnahmen in Zweifel zu ziehen.

Virologische Aspekte

Diskutieren wir die virologisch-theoretischen Voraussetzung und Bedingung einer erfolgreichen Viruselimination. Viren sind, wie im vorangehenden Artikel ausgeführt, obligate Zellparasiten. Ein Persistieren außerhalb der Wirtszellen gelingt nur sehr eingeschränkt und zeitlich limitiert beispielsweise in Flüssigkeits­kompartimenten wie Speicheltropfen. Folglich ist die entscheidende Voraussetzung einer gelingenden Viruselimination das definitive Unterbrechen sämtlicher Wege der Infektionsausbreitung. Der entscheidende Modus der Infektionsausbreitung des Sars-COV 2 besteht in der anthroponotischen aerogen Ausbringung. Die anfangs diskutierte Zooanthroponose seitens Fledermauspopulationen oder Gürteltieren ist bislang nicht bestätigt und spielte ohnehin angesichts der Bedeutung der Mensch zu Mensch-Übertragung keine Rolle. Also beinhaltet Unterbrechung der Infektionswege das Isolieren der Erkrankten bzw. der positiv getesteten Virusträger. Bei einer pandemischen Situation mit mittlerweile vollständig unübersichtlicher Infektionslage, ein offen­sichtlicher Tatbestand, ist das Eingrenzen und Nachverfolgen möglicher Kontaktpersonen nicht möglich und somit eine flächendeckende Unterbrechung sämtlicher möglicher Infektionsketten unumgänglich. Das bedeutet die Anwendung der in Neuseeland und im Übrigen gleichermaßen auch in China mit Erfolg durchgeführten Maßnahmen, also ein Herunterfahren sämtlicher gesell­schaft­licher Aktivitäten und strikte Kontaktbeschränkung auf das Notwendigste. Ausgenommen sind selbst­verständlich das Gesundheitswesen, die Lebensmittel­versorgung, Apotheken, Drogerie­märkte, (reduziertes) öffentliches Verkehrswesen etc. Den mit diesen Tätigkeiten befassten Menschen sind einerseits alle notwendigen und mittlerweile verfügbaren Sicherheitsvorkehrungen sowie bevorzugt die Coronatestkapazitäten vorzuhalten. Eine engmaschige Virustestung ermöglicht schnelles Erfassen potentieller Virusübertragung. Kommen wir zur notwendigen Dauer der Maßnahmen. Diese ergibt sich aus der Latenz- bzw. Inkubationszeit einer hochkontagiösen Infektionserkrankung (im Falle des Sars-COV 2 beträgt diese ca. 5-6 Tage) inklusive eines ausreichend zeitlichen Sicherheitspuffers dreier durchschnittlicher Inkubations­zeiten. Darüber hinaus hängt die Zeitdauer der Maßnahmen ab vom Erfolg der Verhinderung weiterer Virusübertragung innerhalb der erwähnten gesellschaftlich notwendigen Tätigkeits­bereiche. Diese potentielle Virusübertragung ist mit adäquaten Schutzvorrichtungen und- maßnahmen einzugrenzen. Also beträgt die Dauer der Maßnahmen mit notwendigem zeitlichen Sicherheitspuffer 3 Wochen, 3 Wochen strikter Kontakteinschränkung beziehungsweise Kontakt­unterbindung, mit dem angestrebten und realistischen Ziel vollständiger Virus­elimination.

Gründe eines möglichen Scheiterns der Viruselimination

Drei Faktoren sind in der Lage, den Erfolg der Maßnahmen zu gefährden, von deren zwei virologisch-epidemiologischer Natur sind. Faktor 1: Virusdauerauscheidung asymptoma­tischer Virusträger. Die Voraussetzung einer Virusdauerausscheidung besteht in der Viruspersistenz in den befallenen Zellen des asymptomatischen Wirtsorganismus. Derartige Viruspersistenz kommen vor, sie zeigen sich typischerweise bei DNA-Viren wie der Herpesvirengruppe und RNA-Retroviren wie dem HI-Virus, da diese Virenarten ihr Genom in die Wirtszell-DNA integrieren. Bei einem sich im Zytoplasma der Wirtszelle reduplizierenden RNA-Virus wie den Corona- und im Übrigen auch Influenzavirenstämmen ist Viruspersistenz und somit mögliche Virusdauerausscheidung untypisch. Ein an zwei Folgetagen durchzuführender Test Genesener mit jeweils negativem Testergebnis ergibt ausreichend Sicherheit. Der zweite Faktor: Andere in Frage kommende Übertragungswege, beispielsweise relevanter Virusübertrag innerhalb verschiedener Spezies, bei humaner Beteiligung Zooanthroponosen genannt, haben keine Relevanz. Bleibt der dritte, eine erfolgreiche Viruselimination gefährdende Faktor, die (welt)gesellschaftlichen Verhältnisse.

Tatsächlich geben diese Verhältnisse derzeit wenig Anlass zur Hoffnung auf Erfolg. Das entscheidende Kriterium einer definitiven weltweiten Viruselimination (die einzig definitive ist eine weltweite) besteht in weltweit koordiniertem Vorgehen. Wie sonst könnte eine vollständige und endgültige Viruselimination gelingen, wenn eine Weltregion isoliert Maßnahmen ergreift, eine andere benachbarte jedoch nicht oder zu einem anderen Zeitpunkt? Über kurz oder lang käme es unweigerlich zu erneutem Viruseintrag. Selbst die Insellage Neuseelands erwies sich als fragil. Die 102 Tage neuseeländischer Virusfreiheit und vollständiger Aufhebung jeglicher Kontakt­beschränkungen waren dieser Insellage und den strikt reglementierten Einreisebeschränkungen (2 Wochen strenge kontrollierte Quarantäne) geschuldet. Bedingung einer vollständigen und endgültigen Viruselimination ist also ein weltweit koordiniertes Vorgehen. Ein solches Vorgehen erscheint angesichts der in konkurrierende Partikularinteressen zerfallenen Weltgesellschaft als ein aussichtsloses Unterfangen. Selbst auf EU-Ebene verlief bislang nicht nur jeder auch noch so zarte Ansatz eines gemeinsam koordinierten Vorgehens im Sande. Im Gegenteil entpuppten sich die Sonntagsreden vorgeblich europäischer Solidarität Mitte März diesen Jahres als propagandistische Tünche und mehr noch, oft als tödliche unterlassene Hilfeleistung. Grenzen wurden geschlossen, medizinische Hilfslieferungen blockiert, Maßnahmen ohne Absprache und Koordination ergriffen. Erst unter dem Eindruck außereuropäischer Hilfe wurden sich die europäischen Verantwortlichen dieser peinlichen Farce bewusst. Die Ereignisse des März drohen sich zu wiederholen. Denn ohne gleichzeitiges, gemeinsam koordiniertes Vorgehens werden die aktuell in Spanien, Irland, der tschechischen Republik, Frankreich verfügten strikten Einschränkungen nur vorübergehend Wirkung zeigen. Das ist höchst bedauerlich für die betroffenen Menschen, deren Mühen und Einschränkungen sich erneut als vergebens, als Makulatur erweisen werden. Zugleich ist es nur eine Frage der Zeit, bis auch zunächst nicht beteiligte Regionen ähnliche Maßnahmen ergreifen müssen, wie etwa aktuell Deutschland. Nun stellt sich die Frage, woher dieser Mangel an Willen zu koordiniertem Handeln, woher diese Idee des eigenen „Durchwurschtelns“ rühren? Anders gefragt: Was verhindert ein stofflich vernünftiges Vorgehen gegen eine solche Pandemie? Die Gründe liegen letztlich in der durch und durch verinnerlichten Konkurrenz. Denn das eigene Durchwursteln und der Lockdown des Konkurrenten erscheinen als Vorteil in derselben. Es ist die Konkurrenz, die das dringend gebotene koordinierte Handeln bislang verhindert. Zugleich ist es die Konkurrenz, die die aktuellen gesellschaftlichen Verhältnisse basal und kategorial konstituiert. Sie ist folglich letztlich nur zusammen mit diesen Verhältnissen zu überwinden. So lange ist die Konkurrenz dem Handeln von im Kapitalismus sozialisierter Subjekte und Metasubjekte blind vorausgesetzte, gewissermaßen naturgegebene Selbstverständlichkeit. Eine fatale Selbst­verständ­lichkeit, denn immer schon prädestiniert, die weniger angenehmen Instinkte zu befördern, führt die Konkurrenz in der Pandemie zu Handlungsweisen, welche sich letztlich auch innerhalb der Form kapitalistischer Vergesellschaftung als dysfunktional erweist. Denn so wäre ein dreiwöchiger, weltweit koordinier­ter Lockdown, der die Menschheit stofflich vor keine ernsten Versorgungs­schwierig­keiten stellen würde, wie auch das herrschende Elend nicht materiellem Mangel, sondern der gesellschaftlich verrückten Vermittlungsform geschuldet ist, auch hinsichtlich der Kapital­reproduktion weitaus weniger beeinträchtigend als das Fortsetzen des derzeitigen Prozederes. Das Beharren auf der Strategie der Viruseindämmung wird sich zwangsläufig als deutlich schädlicher erweisen sich die hinsichtlich des zeitlichen Umfangs vergleichsweise kurze Strategie der Viruselimination. Insofern ist die Behauptung, wir müssten mit dem Virus und den mit der Pandemie verbundenen Einschränkungen leben, eine kurzsichtige, kontrafaktische und letztlich unvernünftige Kapitulation vor vermeintlich unhintergehbaren gesellschaftlichen Verhältnissen.

Die Geschichte der Menschheit ist begleitet von einer Vielzahl unterschiedlicher, pandemisch verlaufener Infektionskrankheiten. Pandemien sind aber nicht Schicksal, sondern gesellschaftlich gefördert. Keine Infektionskrankheit wird zwangsläufig zu einer Pandemie. Deren Ursachen liegen in menschlicher Unkenntnis, gesellschaftlichem Unvermögen oder der Kollision notwendiger Maßnahmen zu deren Verhinderung mit gegenläufigen Interessen. Es scheint so, als wäre angesichts der in konkurrierende Partikularinteressen zerfallenen Weltgesell­schaft ein effektiver Pandemie­schutz einer zukünftigen, von derartigen Verrücktheiten befreiten Menschheit vorbehalten.