Wider den Bedeutungs-Fetischismus

„Mit Marx über Marx hinaus“ – das müsste aus gebrauchstheoretischer Sicht heißen: „Mit Marx auch über den Gegenstandstheoretiker Marx1) hinaus“.

Im Folgenden möchte ich versuchen, die sogenannte „Gebrauchstheorie der Bedeutung“2), die auf den „späten“ Wittgenstein3) zurückgeht und seit ca. 40 Jahren im linguistischen Fachbereich entwickelt wird4), hinsichtlich ihrer Relevanz für eine radikale Kritik fetischistischer Vergesellschaftung zu erläutern.

Gemäß dem „aus der wert-abspaltungskritischen Theorie resultierende(n) Konzept einer „Geschichte von Fetischverhältnissen““5) lässt sich nach Robert Kurz bekanntlich unterscheiden „zwischen der (bewusstlos-apriorisch) zugrunde liegenden „Realmetaphysik“ von Fetischverhältnissen und der Metaphysik als (bewusster) Reflexion „über“ die davon konstituierte „Weltverfasstheit“ und „in“ dieser“6); und entsprechend geht es dann „um eine kritische Reflexion von „realmetaphysischen“ Reproduktionsverhältnissen der Menschen, in deren Kontext alle (philosophischen oder theologischen) Reflexionen stehen“7). Dabei soll „der Begriff des Metaphysischen zunächst eine Bestimmung der Fetisch-Konstitution menschlicher Reproduktionsverhältnisse“ darstellen8), die entsprechenden Reproduktionsverhältnisse werden als Fetischverhältnisse „gemäß einer apriorischen Matrix“ begriffen, „die als jeweiliges Absolutum und damit als Realmetaphysik die jeweiligen Verhältnisse konstituiert“ und „in unterschiedlicher Weise durch ein metaphysisch konstituiertes Medium vermittelt wird“9); und es muss und kann dann unterschieden werden „zwischen der vormodernen Realmetaphysik von „Gottesbeziehungsverhältnissen“ … und modernen Wert-Abspaltungsverhältnissen (Kapitalismus)“10), zwischen „vormoderner Transzendenz (jenseitig-übersinnlicher Gottessphäre) und moderner Transzendentalität (paradoxer „immanenter Transzendenz“ des Werts)“11).

Ob in vormodern-transzendenter oder modern-transzendentaler Variante – wie im Weiteren noch deutlich wird, wäre aus gebrauchstheoretischer Sicht auch unter Absehung aller „eingelagerten“, im strengen Sinn philosophischen oder auch theologischen Reflexionen12) in der praktischen Herausbildung und Etablierung einer „Realmetaphysik“13) eine zumindest implizite, vortheoretische Vergegenständlichung der Bedeutung vorausgesetzt14); was aber Metaphysik als „Lehre von den „ersten Ursachen und Prinzipien“ des „Seienden überhaupt““ und damit als so bewusste wie ontologische Reflexion betrifft15), so erscheint hier – nicht zuletzt unter Hinzuziehung entsprechender sprachanalytischer Untersuchungen Ernst Tugendhats – eine für die Ontologie und damit auch die Metaphysik (als bewusster Reflexion) elementare Vergegenständlichung der Bedeutung geradezu unabweisbar16): Bevor ein affirmativ in einer „Realmetaphysik“ befangener Philosoph ontologisch und reflexiv-metaphysisch tätig wird (werden kann), da hat er gemäß der traditionellen Auffassung, dass jeder prädikative Satz für eine Zusammensetzung steht17), die Bedeutung und damit den Sprachgebrauch allemal schon vergegenständlicht und damit ein Verhältnis falscher Objektivierung, eine fetischistische Objektivierung zur Wirkung gebracht: Die Bedeutung sprachlicher Ausdrücke scheint sich wie selbstverständlich einer dinglichen Eigenschaft dieser Ausdrücke, ihrer Eigenschaft, für Gegenstände zu stehen, zu verdanken.18)

Aus gebrauchstheoretischer Sicht ist nun auch Kritik nur in einer (menschlichen) Sprache möglich, beim Kritisieren handelt es sich um genuin sprachliches Handeln19). Im Unterschied zur Grundlagen bereitstellenden Sprechakttheorie, die ebenfalls „gebrauchstheoretisch“ auf den „späten“ Wittgenstein zurückgeht20), wird dieses sprachliche Handeln jedoch in den sprachwissenschaftlich-gebrauchstheoretischen Forschungsrichtungen Praktische Semantik und Linguistische Kommunikationsanalyse21), auf die ich mich im Wesentlichen beziehe, nicht mehr sozusagen als einzelner Sprechakt, sondern von Anfang an als sprachliches Handeln der Sprecher im kommunikativen und interaktiven Zusammenhang untersucht22). Und wenn dann die Bedeutung eines zum Kritisieren verwendbaren (einfachen prädikativen) Satzes wie z.B. Kapitalismus ist fetischistischer Dreck hier nicht mehr als Zusammensetzung von Gegenständen missverstanden wird, für die der Subjektausdruck Kapitalismus und der Prädikatsausdruck ist fetischistischer Dreck vermeintlich stehen; wenn die Bedeutung eines Satzes wie Kapitalismus ist fetischistischer Dreck nicht nur in seinem Gebrauch, sondern in den Regeln seines Gebrauchs gesehen wird23), dann dient der entsprechende, am Muster der Spielregel gewonnene Regelbegriff24) zunächst zur Erklärung, wie Verständigung überhaupt möglich ist25); und dann als Basis dafür, ein jeweiliges Verstehen wider alle wolkige „Einfühlungs-Hermeneutik“26) auszuweisen und verständlich zu machen.

Zum ersten Punkt: Geht man davon aus, dass es bei Menschen guten Sinn macht, nicht nur beim „konkreten praktischen Tun“, sondern gerade auch beim Reden (oder Schreiben) von Handeln zu sprechen, und zwar von sprachlichem Handeln im Unterschied zu praktischem oder nicht-sprachlichem Handeln27); und geht man weiter davon aus, dass das, was beim Reden (oder Schreiben) dann verstanden wird, nicht primär Sätze, sondern sprachliche Handlungen der Sprecher (oder Schreiber) in ihren jeweiligen kommunikativen und interaktiven Zusammenhängen sind28), dann fällt – bezogen aufs obige Satzbeispiel – schnell ins Auge: Mit der (mündlichen oder schriftsprachlichen) Äußerung eines von der (syntaktischen) Form her korrekten Satzes29) wie Kapitalismus ist fetischistischer Dreck wird zwar normalerweise immer der gleiche propositionale Akt vollzogen30), d.h. man nimmt mit dem Subjektausdruck Kapitalismus auf den sozialen Gegenstand Kapitalismus31) Bezug und prädiziert mit dem Prädikatsausdruck ist fetischistischer Dreck von diesem sozialen Gegenstand, dass er fetischistischer Dreck ist32); aber das, was darüber hinaus mit der Äußerung dieses Satzes gemacht werden kann, das ist zwar sicher nicht beliebig, aber auch keineswegs eindeutig. So könnte man wohl kaum jemanden zum Kaffee einladen oder ihn über das Wetter informieren oder ihn zum Betriebsratsvorsitzenden nominieren, indem man äußert Kapitalismus ist fetischistischer Dreck33). Aber man könnte mit der Äußerung dieses Satzes im jeweils entsprechenden kommunikativen und interaktiven Zusammenhang z.B. einen Vorwurf machen oder eben eine Kritik vorbringen34), man könnte damit seinem Ärger Luft machen oder auch eine Frage stellen35), man könnte damit schlicht nur behaupten, dass Kapitalismus fetischistischer Dreck ist36), oder auch eine zuvor vom Kommunikationspartner gemachte Behauptung bestreiten37). Und wie wollte man jetzt die Möglichkeit von Verständigung mittels Äußerung von Sätzen erklären, wenn nicht auf Basis von Regeln und deren Anwendung38) – und zwar eben nicht nur (syntaktischer) Regeln für die Form von Sätzen39), für das Äußern von sprachlichen Ausdrücken40), sondern darüber hinaus von Regeln für die Verwendung der Sätze, von Regeln für das, „was ein Sprecher noch macht, indem er einen sprachlichen Ausdruck äußert“41)?

Zum zweiten Punkt: Hat man, um beim bekannten Satzbeispiel zu bleiben, eine konkrete (mündliche oder schriftsprachliche) Äußerung von Kapitalismus ist fetischistischer Dreck z.B. als Vorwurf, als Luftmachen des Ärgers oder auch nur als schlichte Behauptung verstanden, dann ist es eben die gebrauchstheoretisch vorausgesetzte Regelhaftigkeit des Sprachgebrauchs, die zur Beantwortung der (hermeneutischen) Frage, ob man die Äußerung (in ihrem Zusammenhang) jetzt auch tatsächlich so verstanden hat, wie sie vom Sprecher oder Schreiber gemeint wurde, allemal genügend Kriterien oder Indizien liefert, um in einer hier bestmöglichen wissenschaftlichen Bestimmtheit42) alternative Verständnisse darzulegen und in ihrer Angemessenheit gegeneinander abzuwägen.43)

Mit dem gebrauchstheoretischen Regelbegriff ist, man könnte sagen, sowohl der Aspekt der Strukturiertheit des sprachlichen (und nicht-sprachlichen) Handelns als auch der Aspekt der menschlichen Freiheit (Handlungsfreiheit) berücksichtigt – und zwar ohne dabei dem „klassische(n) Gegensatz von Struktur- und Handlungstheorie“ anheimzufallen, wie er sich nach Robert Kurz „durch den gesamten Theoriebildungsprozess seit der Aufklärung hindurchzieht“ und als der sich nach Kurz dann das „indirekt in der „theoretischen Praxis““ erscheinende „Problem der fetischistischen Konstitution“ grundsätzlich darstellt44). Denn beiden, der entsprechenden Struktur- als auch der entsprechenden Handlungstheorie bzw. deren Theoriebegriffen, verstanden „als prinzipielle Muster der Reflexion in der bürgerlichen Theorieform, die sich in ganz verschiedenen Konfigurationen ausdrücken können“45), ihrem Gegensatz, in dem „die unausgelösten polaren Widersprüche der modernen Fetisch-Konstitution (erscheinen)“46), und ihrem „Ineinander-Umschlagen“47) liegen aus gebrauchstheoretischer Sicht wiederum in elementarer Weise (und wie oben ausgeführt) die der traditionellen Satz-Auffassung entsprechende Vergegenständlichung der Bedeutung und damit des Sprachgebrauchs zugrunde. Und hat man die Bedeutung erst einmal vergegenständlicht, wie, wenn nicht geschehensmäßig und damit in der Moderne eben quasi-naturgesetzlich, ließe sich hinsichtlich des Aspekts der „Strukturiertheit“ das sprachliche und darüber hinaus das nicht-sprachliche Handeln auch fassen –selbst wenn man das nicht wollte?48) Und hinsichtlich des Aspekts der Freiheit (Handlungsfreiheit): Wie, wenn nicht sozusagen vor- oder außersprachlich und damit in der Moderne eben mittels des erkenntnistheoretischen Modells der sogenannten „Subjekt-Objekt-Beziehung“49), wollte man ihn dann zu fassen versuchen? Und im Zuge umfassenderer, die beiden gegensätzlich gefassten Aspekte berücksichtigender Untersuchungen: Wie sollte dann hier auch nicht immer wieder das eine in das andere umschlagen?

Was nun regelgeleitetes Handeln im Sinne der Gebrauchstheorie grundlegend von naturgesetzlich erklärtem Verhalten und Geschehen unterscheidet, das ist die für den Regelbegriff als solchen konstitutive und im Fall einer gesetzhaften Erklärung natürlichen Geschehens oder tierischen Verhaltens aus erkenntnistheoretischen Gründen ausgeschlossene Möglichkeit der Abweichung.50) Und mit dieser Möglichkeit der Abweichung wird nun keineswegs einer „postmodernen Beliebigkeit“, etwa in Form eines anti-kritisch-historischen Relativismus zur Abfeierung des Status quo51), das Wort geredet: Zwar werden Regeln, wie sie aus gebrauchstheoretischer Sicht im menschlichen Handeln zur Anwendung kommen, durch die Möglichkeit der Abweichung als prinzipiell veränderbar und einem historischen Wandel unterliegend angesehen52); zwar bleibt aus gebrauchstheoretischer Sicht alles Wissen an den (fortgeschrittenen) regelhaften Sprachgebrauch gebunden53) und alle Übereinstimmung in der Wahrheit bestimmter Sachverhalte hängt entsprechend mit den Regeln zusammen, nach denen gehandelt wird54); zwar sind demgemäß aus gebrauchstheoretischer Sicht Tatsachen letztlich nicht sicherer als die (prinzipiell veränderbaren und einem historischen Wandel unterliegenden) Regeln und umgekehrt55) und es ist ausgemacht, dass man am Ende jedes Versuchs einer letzten Begründung auf das (regelgeleitete) Handeln stößt, das „So handeln wir“56); aber wenn man hier jetzt auch aus gebrauchstheoretischer Sicht von einem Relativismus sprechen könnte, dann von einem „kollektiven“ oder auch „objektiven Relativismus“57) – einem Relativismus, mit dem man sich den kritischen Zahn in keiner Weise zieht. Gebrauchstheoretisch gesehen ist klar: Regeln, sie schweben nicht irgendwie in der Luft, die Annahme, dass es Regeln gibt, sie ist nur sinnvoll hinsichtlich einer bestimmten Praxis, in der diese Regeln gelten58). Und die Geltung von Regeln in einer Praxis, sie ist nicht ins Belieben einzelner Individuen gestellt59), auch der affirmativste Relativist bleibt als (regelgeleitet) Handelnder in seinem (regelgeleiteten) Handeln allemal an eine bestimmte Praxis gebunden und ist so gesehen dieser Praxis zu keinem Zeitpunkt relativistisch überhoben. Und wenn man dann – dem Regelbegriff gemäß und unter Berücksichtigung entsprechend struktureller und/oder historischer Verwandtschaft – als Gebrauchstheoretiker immer schon von einer Pluralität von Lebensformen ausgeht60), dann ist wiederum klar: Eine dieser Pluralität entsprechende Relativität von Lebensformen lässt sich angemessen berücksichtigen, ohne im Konfliktfall (anti-kritisch) vom eigenen Wissen und Können abzusehen61); und selbst wenn man als äußerstes Beispiel einer radikal anderen, d.h. noch nicht von der „ökonomischen Seuche“ (Robert Kurz) befallenen Lebensform z.B. eine Gruppe historischer Wildbeuter in vorkapitalistischen Steinzeiten nimmt: Bei allen Unterschieden, auch diese Wildbeuter bewegen sich (gebrauchstheoretisch gesehen) als sprechende Lebewesen in regelgeleiteter Praxis, können auf Bedeutungs- und Verständnisfragen nicht verzichten62); und ihre im speziellen Fall genauer zu bestimmende fetischistische Vergesellschaftung steht, wie jede andere, im Zusammenhang mit einer (wenn wohl auch nicht in der Reflexion auf die Bedeutung von Sätzen erfolgenden) Vergegenständlichung der Bedeutung und bietet allein schon von daher genug Kriterien für eine emanzipatorische, radikal-kritische Auseinandersetzung.63)

Und was bezüglich des Aspekts der Freiheit (Handlungsfreiheit) im Unterschied zur „schieren „Intentionalität““ im Sinne der „klassischen Handlungstheorie“64)die Intentionalität (des menschlichen Handelns) aus gebrauchstheoretischer Sicht betrifft: Es handelt sich hier allemal sozusagen um eine Intentionalität im Rahmen regelgeleiteter (und damit entsprechend „strukturierter“) Praxis. Gebrauchstheoretisch gesehen ist eine Handlung zunächst „intentional … in dem Sinn, dass eine Absicht mit ihr verbunden sein kann, wohlgemerkt nicht muss. Denn sonst wären Versehen, unabsichtliches Handeln usw. keine Handlungen“65). Sodann kann man aber auch „unter der Intention einer Handlung ihren Zweck und unter der Intention eines Handelnden dessen Absicht bei seinem Tun verstehen“66), sodass sich hinsichtlich der Intentionalität hier unterscheiden lässt zwischen dem Zweck einer Handlung und der Absicht einer Person, wobei „die Formulierung der Absicht eines Handelnden … immer zugleich eine Formulierung des Zwecks seiner Handlung“ und „die Absicht des Handelnden … immer die Erfüllung des Zwecks seiner Handlung (ist)“67). Schließlich ist dann „die Zweideutigkeit des Wortes Absicht“ zu vermerken, der „es zu verdanken (ist), dass intentional bisweilen mit geplantverwechselt wird“68); und folglich kann und muss dann unterschieden werden zwischen „der Absicht, etwas zu tun“ und „der Absicht, in der etwas getan wird“, zwischen der „auf ein zukünftiges Tun gerichteten Absicht“, die „ein Vorsatz, ein Plan, eventuell eine Selbstverpflichtung (ist)“, und „der Absicht, in der eine Handlung vollzogen wird“ und die „die Logik des Handelns betrifft“69); es kann und muss unterschieden werden zum Beispiel zwischen meiner Absicht, nächste Woche einen bestimmten Text zu verfassen70), und der Absicht, in der ich diesen Text dann verfasse – und handlungstheoretisch gesehen (im Sinne der Gebrauchstheorie) ist es dann ausschließlich „die Absicht-in-der-etwas-getan-wird“, der Absicht, aufs Beispiel bezogen, in der ich meinen Text verfasse, der hier das Interesse zu gelten hat71). Und diese Absicht eines Handelnden bzw. der ihr entsprechende Zweck seiner Handlung, die beim Begründen (und Rechtfertigen) des menschlichen Handelns eine große Rolle spielen, sind aus gebrauchstheoretischer Sicht dann ganz und gar gebunden an die indem-Struktur dieser Handlung und d.h. an das, was der Handelnde noch macht, indem er diese Handlung vollzieht72) – und damit eben an die indem-Struktur der Regel, nach der diese Handlung überhaupt nur vollzogen werden kann73).

Um jetzt vorläufig zum Abschluss zu kommen: Abgesehen davon, dass es aus gebrauchstheoretischer Sicht unmöglich erscheint, eine radikale Kritik fetischistischer Vergesellschaftung wirklich und umfassend zu leisten, ohne gerade auch die Vergegenständlichung der Bedeutung, wie dargestellt, in diese Kritik einzubeziehen – insofern es gelingt, sich beim radikalen Kritisieren fetischistischer Vergesellschaftung im gebrauchstheoretischen Sinn aus der gegenstandstheoretischen Befangenheit zu lösen, muss man nicht immer auch noch als Gegenstandstheoretiker gegen sich selbst als Gegenstandstheoretiker (an)denken; und man ist bei der Kritik gegenstandstheoretischer „Denk- und Erkenntnisformen“, ob vormodern oder modern, vorbürgerlich oder bürgerlich, zudem auf eine, wie ich meine, theoretisch bestbegründete Weise74) allemal schon über alle entsprechende Vergegenständlichung hinaus. Durch eine radikale Kritik, die sich die Gebrauchstheorie der Bedeutung zunutze macht, lässt sich regelgeleitete menschliche Praxis in ihrer Reduktion auf ein jeweiliges „realmetaphysisches“ Funktionieren („transzendent“ oder „transzendental“) elementar erfassen und darstellen; und ebenso sämtliche gegenstandstheoretischen Reflexionsformen, wie sie dem durch eine bestimmte „realmetaphysische“ Praxis erzeugten fetischistischen Schein entsprechen und dabei als Teil dieser Praxis auf diese Praxis zurückwirken. Und wenn sich, wie zu erwarten, wider eine solche Kritik Gegenstandstheorien aller Art auch weiterhin hartnäckig halten werden, dann verweist das, gebrauchstheoretisch gesehen, bei aller Berücksichtigung der, man könnte sagen, „realitätsschaffenden Selbstläuferei“ einer fetischistischen Vergesellschaftung75)vor allem auch auf die in die Verantwortung der einzelnen Individuen fallende „innere Unwahrhaftigkeit“, auf ihre „Verdrängung(en)“ usw.76) und damit auf den in die menschliche Handlungsfreiheit gestellten Zusammenhang von Heteronomie (fetischistische Vergesellschaftung) und Autonomie (selbstbestimmte Vergesellschaftung jenseits von Markt und Staat)77).

Anmerkungen

Literaturhinweise