Wider den Bedeutungs-Fetischismus
„Mit Marx über Marx hinaus“ – das müsste aus gebrauchstheoretischer Sicht heißen: „Mit Marx auch über den Gegenstandstheoretiker Marx1) hinaus“.
Im Folgenden möchte ich versuchen, die sogenannte „Gebrauchstheorie der Bedeutung“2), die auf den „späten“ Wittgenstein3) zurückgeht und seit ca. 40 Jahren im linguistischen Fachbereich entwickelt wird4), hinsichtlich ihrer Relevanz für eine radikale Kritik fetischistischer Vergesellschaftung zu erläutern.
Gemäß dem „aus der wert-abspaltungskritischen Theorie resultierende(n) Konzept einer „Geschichte von Fetischverhältnissen““5) lässt sich nach Robert Kurz bekanntlich unterscheiden „zwischen der (bewusstlos-apriorisch) zugrunde liegenden „Realmetaphysik“ von Fetischverhältnissen und der Metaphysik als (bewusster) Reflexion „über“ die davon konstituierte „Weltverfasstheit“ und „in“ dieser“6); und entsprechend geht es dann „um eine kritische Reflexion von „realmetaphysischen“ Reproduktionsverhältnissen der Menschen, in deren Kontext alle (philosophischen oder theologischen) Reflexionen stehen“7). Dabei soll „der Begriff des Metaphysischen zunächst eine Bestimmung der Fetisch-Konstitution menschlicher Reproduktionsverhältnisse“ darstellen8), die entsprechenden Reproduktionsverhältnisse werden als Fetischverhältnisse „gemäß einer apriorischen Matrix“ begriffen, „die als jeweiliges Absolutum und damit als Realmetaphysik die jeweiligen Verhältnisse konstituiert“ und „in unterschiedlicher Weise durch ein metaphysisch konstituiertes Medium vermittelt wird“9); und es muss und kann dann unterschieden werden „zwischen der vormodernen Realmetaphysik von „Gottesbeziehungsverhältnissen“ … und modernen Wert-Abspaltungsverhältnissen (Kapitalismus)“10), zwischen „vormoderner Transzendenz (jenseitig-übersinnlicher Gottessphäre) und moderner Transzendentalität (paradoxer „immanenter Transzendenz“ des Werts)“11).
Ob in vormodern-transzendenter oder modern-transzendentaler Variante – wie im Weiteren noch deutlich wird, wäre aus gebrauchstheoretischer Sicht auch unter Absehung aller „eingelagerten“, im strengen Sinn philosophischen oder auch theologischen Reflexionen12) in der praktischen Herausbildung und Etablierung einer „Realmetaphysik“13) eine zumindest implizite, vortheoretische Vergegenständlichung der Bedeutung vorausgesetzt14); was aber Metaphysik als „Lehre von den „ersten Ursachen und Prinzipien“ des „Seienden überhaupt““ und damit als so bewusste wie ontologische Reflexion betrifft15), so erscheint hier – nicht zuletzt unter Hinzuziehung entsprechender sprachanalytischer Untersuchungen Ernst Tugendhats – eine für die Ontologie und damit auch die Metaphysik (als bewusster Reflexion) elementare Vergegenständlichung der Bedeutung geradezu unabweisbar16): Bevor ein affirmativ in einer „Realmetaphysik“ befangener Philosoph ontologisch und reflexiv-metaphysisch tätig wird (werden kann), da hat er gemäß der traditionellen Auffassung, dass jeder prädikative Satz für eine Zusammensetzung steht17), die Bedeutung und damit den Sprachgebrauch allemal schon vergegenständlicht und damit ein Verhältnis falscher Objektivierung, eine fetischistische Objektivierung zur Wirkung gebracht: Die Bedeutung sprachlicher Ausdrücke scheint sich wie selbstverständlich einer dinglichen Eigenschaft dieser Ausdrücke, ihrer Eigenschaft, für Gegenstände zu stehen, zu verdanken.18)
Aus gebrauchstheoretischer Sicht ist nun auch Kritik nur in einer (menschlichen) Sprache möglich, beim Kritisieren handelt es sich um genuin sprachliches Handeln19). Im Unterschied zur Grundlagen bereitstellenden Sprechakttheorie, die ebenfalls „gebrauchstheoretisch“ auf den „späten“ Wittgenstein zurückgeht20), wird dieses sprachliche Handeln jedoch in den sprachwissenschaftlich-gebrauchstheoretischen Forschungsrichtungen Praktische Semantik und Linguistische Kommunikationsanalyse21), auf die ich mich im Wesentlichen beziehe, nicht mehr sozusagen als einzelner Sprechakt, sondern von Anfang an als sprachliches Handeln der Sprecher im kommunikativen und interaktiven Zusammenhang untersucht22). Und wenn dann die Bedeutung eines zum Kritisieren verwendbaren (einfachen prädikativen) Satzes wie z.B. Kapitalismus ist fetischistischer Dreck hier nicht mehr als Zusammensetzung von Gegenständen missverstanden wird, für die der Subjektausdruck Kapitalismus und der Prädikatsausdruck ist fetischistischer Dreck vermeintlich stehen; wenn die Bedeutung eines Satzes wie Kapitalismus ist fetischistischer Dreck nicht nur in seinem Gebrauch, sondern in den Regeln seines Gebrauchs gesehen wird23), dann dient der entsprechende, am Muster der Spielregel gewonnene Regelbegriff24) zunächst zur Erklärung, wie Verständigung überhaupt möglich ist25); und dann als Basis dafür, ein jeweiliges Verstehen wider alle wolkige „Einfühlungs-Hermeneutik“26) auszuweisen und verständlich zu machen.
Zum ersten Punkt: Geht man davon aus, dass es bei Menschen guten Sinn macht, nicht nur beim „konkreten praktischen Tun“, sondern gerade auch beim Reden (oder Schreiben) von Handeln zu sprechen, und zwar von sprachlichem Handeln im Unterschied zu praktischem oder nicht-sprachlichem Handeln27); und geht man weiter davon aus, dass das, was beim Reden (oder Schreiben) dann verstanden wird, nicht primär Sätze, sondern sprachliche Handlungen der Sprecher (oder Schreiber) in ihren jeweiligen kommunikativen und interaktiven Zusammenhängen sind28), dann fällt – bezogen aufs obige Satzbeispiel – schnell ins Auge: Mit der (mündlichen oder schriftsprachlichen) Äußerung eines von der (syntaktischen) Form her korrekten Satzes29) wie Kapitalismus ist fetischistischer Dreck wird zwar normalerweise immer der gleiche propositionale Akt vollzogen30), d.h. man nimmt mit dem Subjektausdruck Kapitalismus auf den sozialen Gegenstand Kapitalismus31) Bezug und prädiziert mit dem Prädikatsausdruck ist fetischistischer Dreck von diesem sozialen Gegenstand, dass er fetischistischer Dreck ist32); aber das, was darüber hinaus mit der Äußerung dieses Satzes gemacht werden kann, das ist zwar sicher nicht beliebig, aber auch keineswegs eindeutig. So könnte man wohl kaum jemanden zum Kaffee einladen oder ihn über das Wetter informieren oder ihn zum Betriebsratsvorsitzenden nominieren, indem man äußert Kapitalismus ist fetischistischer Dreck33). Aber man könnte mit der Äußerung dieses Satzes im jeweils entsprechenden kommunikativen und interaktiven Zusammenhang z.B. einen Vorwurf machen oder eben eine Kritik vorbringen34), man könnte damit seinem Ärger Luft machen oder auch eine Frage stellen35), man könnte damit schlicht nur behaupten, dass Kapitalismus fetischistischer Dreck ist36), oder auch eine zuvor vom Kommunikationspartner gemachte Behauptung bestreiten37). Und wie wollte man jetzt die Möglichkeit von Verständigung mittels Äußerung von Sätzen erklären, wenn nicht auf Basis von Regeln und deren Anwendung38) – und zwar eben nicht nur (syntaktischer) Regeln für die Form von Sätzen39), für das Äußern von sprachlichen Ausdrücken40), sondern darüber hinaus von Regeln für die Verwendung der Sätze, von Regeln für das, „was ein Sprecher noch macht, indem er einen sprachlichen Ausdruck äußert“41)?
Zum zweiten Punkt: Hat man, um beim bekannten Satzbeispiel zu bleiben, eine konkrete (mündliche oder schriftsprachliche) Äußerung von Kapitalismus ist fetischistischer Dreck z.B. als Vorwurf, als Luftmachen des Ärgers oder auch nur als schlichte Behauptung verstanden, dann ist es eben die gebrauchstheoretisch vorausgesetzte Regelhaftigkeit des Sprachgebrauchs, die zur Beantwortung der (hermeneutischen) Frage, ob man die Äußerung (in ihrem Zusammenhang) jetzt auch tatsächlich so verstanden hat, wie sie vom Sprecher oder Schreiber gemeint wurde, allemal genügend Kriterien oder Indizien liefert, um in einer hier bestmöglichen wissenschaftlichen Bestimmtheit42) alternative Verständnisse darzulegen und in ihrer Angemessenheit gegeneinander abzuwägen.43)
Mit dem gebrauchstheoretischen Regelbegriff ist, man könnte sagen, sowohl der Aspekt der Strukturiertheit des sprachlichen (und nicht-sprachlichen) Handelns als auch der Aspekt der menschlichen Freiheit (Handlungsfreiheit) berücksichtigt – und zwar ohne dabei dem „klassische(n) Gegensatz von Struktur- und Handlungstheorie“ anheimzufallen, wie er sich nach Robert Kurz „durch den gesamten Theoriebildungsprozess seit der Aufklärung hindurchzieht“ und als der sich nach Kurz dann das „indirekt in der „theoretischen Praxis““ erscheinende „Problem der fetischistischen Konstitution“ grundsätzlich darstellt44). Denn beiden, der entsprechenden Struktur- als auch der entsprechenden Handlungstheorie bzw. deren Theoriebegriffen, verstanden „als prinzipielle Muster der Reflexion in der bürgerlichen Theorieform, die sich in ganz verschiedenen Konfigurationen ausdrücken können“45), ihrem Gegensatz, in dem „die unausgelösten polaren Widersprüche der modernen Fetisch-Konstitution (erscheinen)“46), und ihrem „Ineinander-Umschlagen“47) liegen aus gebrauchstheoretischer Sicht wiederum in elementarer Weise (und wie oben ausgeführt) die der traditionellen Satz-Auffassung entsprechende Vergegenständlichung der Bedeutung und damit des Sprachgebrauchs zugrunde. Und hat man die Bedeutung erst einmal vergegenständlicht, wie, wenn nicht geschehensmäßig und damit in der Moderne eben quasi-naturgesetzlich, ließe sich hinsichtlich des Aspekts der „Strukturiertheit“ das sprachliche und darüber hinaus das nicht-sprachliche Handeln auch fassen –selbst wenn man das nicht wollte?48) Und hinsichtlich des Aspekts der Freiheit (Handlungsfreiheit): Wie, wenn nicht sozusagen vor- oder außersprachlich und damit in der Moderne eben mittels des erkenntnistheoretischen Modells der sogenannten „Subjekt-Objekt-Beziehung“49), wollte man ihn dann zu fassen versuchen? Und im Zuge umfassenderer, die beiden gegensätzlich gefassten Aspekte berücksichtigender Untersuchungen: Wie sollte dann hier auch nicht immer wieder das eine in das andere umschlagen?
Was nun regelgeleitetes Handeln im Sinne der Gebrauchstheorie grundlegend von naturgesetzlich erklärtem Verhalten und Geschehen unterscheidet, das ist die für den Regelbegriff als solchen konstitutive und im Fall einer gesetzhaften Erklärung natürlichen Geschehens oder tierischen Verhaltens aus erkenntnistheoretischen Gründen ausgeschlossene Möglichkeit der Abweichung.50) Und mit dieser Möglichkeit der Abweichung wird nun keineswegs einer „postmodernen Beliebigkeit“, etwa in Form eines anti-kritisch-historischen Relativismus zur Abfeierung des Status quo51), das Wort geredet: Zwar werden Regeln, wie sie aus gebrauchstheoretischer Sicht im menschlichen Handeln zur Anwendung kommen, durch die Möglichkeit der Abweichung als prinzipiell veränderbar und einem historischen Wandel unterliegend angesehen52); zwar bleibt aus gebrauchstheoretischer Sicht alles Wissen an den (fortgeschrittenen) regelhaften Sprachgebrauch gebunden53) und alle Übereinstimmung in der Wahrheit bestimmter Sachverhalte hängt entsprechend mit den Regeln zusammen, nach denen gehandelt wird54); zwar sind demgemäß aus gebrauchstheoretischer Sicht Tatsachen letztlich nicht sicherer als die (prinzipiell veränderbaren und einem historischen Wandel unterliegenden) Regeln und umgekehrt55) und es ist ausgemacht, dass man am Ende jedes Versuchs einer letzten Begründung auf das (regelgeleitete) Handeln stößt, das „So handeln wir“56); aber wenn man hier jetzt auch aus gebrauchstheoretischer Sicht von einem Relativismus sprechen könnte, dann von einem „kollektiven“ oder auch „objektiven Relativismus“57) – einem Relativismus, mit dem man sich den kritischen Zahn in keiner Weise zieht. Gebrauchstheoretisch gesehen ist klar: Regeln, sie schweben nicht irgendwie in der Luft, die Annahme, dass es Regeln gibt, sie ist nur sinnvoll hinsichtlich einer bestimmten Praxis, in der diese Regeln gelten58). Und die Geltung von Regeln in einer Praxis, sie ist nicht ins Belieben einzelner Individuen gestellt59), auch der affirmativste Relativist bleibt als (regelgeleitet) Handelnder in seinem (regelgeleiteten) Handeln allemal an eine bestimmte Praxis gebunden und ist so gesehen dieser Praxis zu keinem Zeitpunkt relativistisch überhoben. Und wenn man dann – dem Regelbegriff gemäß und unter Berücksichtigung entsprechend struktureller und/oder historischer Verwandtschaft – als Gebrauchstheoretiker immer schon von einer Pluralität von Lebensformen ausgeht60), dann ist wiederum klar: Eine dieser Pluralität entsprechende Relativität von Lebensformen lässt sich angemessen berücksichtigen, ohne im Konfliktfall (anti-kritisch) vom eigenen Wissen und Können abzusehen61); und selbst wenn man als äußerstes Beispiel einer radikal anderen, d.h. noch nicht von der „ökonomischen Seuche“ (Robert Kurz) befallenen Lebensform z.B. eine Gruppe historischer Wildbeuter in vorkapitalistischen Steinzeiten nimmt: Bei allen Unterschieden, auch diese Wildbeuter bewegen sich (gebrauchstheoretisch gesehen) als sprechende Lebewesen in regelgeleiteter Praxis, können auf Bedeutungs- und Verständnisfragen nicht verzichten62); und ihre im speziellen Fall genauer zu bestimmende fetischistische Vergesellschaftung steht, wie jede andere, im Zusammenhang mit einer (wenn wohl auch nicht in der Reflexion auf die Bedeutung von Sätzen erfolgenden) Vergegenständlichung der Bedeutung und bietet allein schon von daher genug Kriterien für eine emanzipatorische, radikal-kritische Auseinandersetzung.63)
Und was bezüglich des Aspekts der Freiheit (Handlungsfreiheit) im Unterschied zur „schieren „Intentionalität““ im Sinne der „klassischen Handlungstheorie“64)die Intentionalität (des menschlichen Handelns) aus gebrauchstheoretischer Sicht betrifft: Es handelt sich hier allemal sozusagen um eine Intentionalität im Rahmen regelgeleiteter (und damit entsprechend „strukturierter“) Praxis. Gebrauchstheoretisch gesehen ist eine Handlung zunächst „intentional … in dem Sinn, dass eine Absicht mit ihr verbunden sein kann, wohlgemerkt nicht muss. Denn sonst wären Versehen, unabsichtliches Handeln usw. keine Handlungen“65). Sodann kann man aber auch „unter der Intention einer Handlung ihren Zweck und unter der Intention eines Handelnden dessen Absicht bei seinem Tun verstehen“66), sodass sich hinsichtlich der Intentionalität hier unterscheiden lässt zwischen dem Zweck einer Handlung und der Absicht einer Person, wobei „die Formulierung der Absicht eines Handelnden … immer zugleich eine Formulierung des Zwecks seiner Handlung“ und „die Absicht des Handelnden … immer die Erfüllung des Zwecks seiner Handlung (ist)“67). Schließlich ist dann „die Zweideutigkeit des Wortes Absicht“ zu vermerken, der „es zu verdanken (ist), dass intentional bisweilen mit geplantverwechselt wird“68); und folglich kann und muss dann unterschieden werden zwischen „der Absicht, etwas zu tun“ und „der Absicht, in der etwas getan wird“, zwischen der „auf ein zukünftiges Tun gerichteten Absicht“, die „ein Vorsatz, ein Plan, eventuell eine Selbstverpflichtung (ist)“, und „der Absicht, in der eine Handlung vollzogen wird“ und die „die Logik des Handelns betrifft“69); es kann und muss unterschieden werden zum Beispiel zwischen meiner Absicht, nächste Woche einen bestimmten Text zu verfassen70), und der Absicht, in der ich diesen Text dann verfasse – und handlungstheoretisch gesehen (im Sinne der Gebrauchstheorie) ist es dann ausschließlich „die Absicht-in-der-etwas-getan-wird“, der Absicht, aufs Beispiel bezogen, in der ich meinen Text verfasse, der hier das Interesse zu gelten hat71). Und diese Absicht eines Handelnden bzw. der ihr entsprechende Zweck seiner Handlung, die beim Begründen (und Rechtfertigen) des menschlichen Handelns eine große Rolle spielen, sind aus gebrauchstheoretischer Sicht dann ganz und gar gebunden an die indem-Struktur dieser Handlung und d.h. an das, was der Handelnde noch macht, indem er diese Handlung vollzieht72) – und damit eben an die indem-Struktur der Regel, nach der diese Handlung überhaupt nur vollzogen werden kann73).
Um jetzt vorläufig zum Abschluss zu kommen: Abgesehen davon, dass es aus gebrauchstheoretischer Sicht unmöglich erscheint, eine radikale Kritik fetischistischer Vergesellschaftung wirklich und umfassend zu leisten, ohne gerade auch die Vergegenständlichung der Bedeutung, wie dargestellt, in diese Kritik einzubeziehen – insofern es gelingt, sich beim radikalen Kritisieren fetischistischer Vergesellschaftung im gebrauchstheoretischen Sinn aus der gegenstandstheoretischen Befangenheit zu lösen, muss man nicht immer auch noch als Gegenstandstheoretiker gegen sich selbst als Gegenstandstheoretiker (an)denken; und man ist bei der Kritik gegenstandstheoretischer „Denk- und Erkenntnisformen“, ob vormodern oder modern, vorbürgerlich oder bürgerlich, zudem auf eine, wie ich meine, theoretisch bestbegründete Weise74) allemal schon über alle entsprechende Vergegenständlichung hinaus. Durch eine radikale Kritik, die sich die Gebrauchstheorie der Bedeutung zunutze macht, lässt sich regelgeleitete menschliche Praxis in ihrer Reduktion auf ein jeweiliges „realmetaphysisches“ Funktionieren („transzendent“ oder „transzendental“) elementar erfassen und darstellen; und ebenso sämtliche gegenstandstheoretischen Reflexionsformen, wie sie dem durch eine bestimmte „realmetaphysische“ Praxis erzeugten fetischistischen Schein entsprechen und dabei als Teil dieser Praxis auf diese Praxis zurückwirken. Und wenn sich, wie zu erwarten, wider eine solche Kritik Gegenstandstheorien aller Art auch weiterhin hartnäckig halten werden, dann verweist das, gebrauchstheoretisch gesehen, bei aller Berücksichtigung der, man könnte sagen, „realitätsschaffenden Selbstläuferei“ einer fetischistischen Vergesellschaftung75)vor allem auch auf die in die Verantwortung der einzelnen Individuen fallende „innere Unwahrhaftigkeit“, auf ihre „Verdrängung(en)“ usw.76) und damit auf den in die menschliche Handlungsfreiheit gestellten Zusammenhang von Heteronomie (fetischistische Vergesellschaftung) und Autonomie (selbstbestimmte Vergesellschaftung jenseits von Markt und Staat)77).
Anmerkungen
1) Dass es sich aus gebrauchstheoretisch-linguistischer Sicht bei Marx um einen Gegenstandstheoretiker handelt, lässt sich – unter Rückgriff auf sprachanalytisch-philosophische Untersuchungen Ernst Tugendhats – allein schon aus seinem charakteristischen Verhältnis zur Hegelschen Dialektik erklären; denn aus entsprechend gebrauchstheoretischer wie sprachanalytischer Sicht genügt es keineswegs, die Hegelsche Dialektik „um(zu)stülpen, um den rationellen Kern in der mystischen Hülle zu entdecken“ (zit. n. Marx 1969, S.27), ist doch – vorher wie nachher – „die spekulative, dialektische Auffassung der logisch-ontologischen Kategorien … nur eine Variante der aus einer naiven philosophischen Tradition stammenden gegenstandstheoretischen Auffassung dieser Kategorien, ein diese Auffassung verfestigender systematischer Überbau, der ihre latenten Paradoxien nur manifest macht und als Wahrheit feiert“ (zit. n. Tugendhat 1981, S.305). Zur sprachanalytischen Kritik an der Hegelschen Dialektik siehe insb. Tugendhat 1981, 13. u. 14. Vorlesung sowie Tugendhat/Wolf 1986, Kap.12.1.
2) Generell zum Begriff einer Bedeutungstheorie siehe u.a. Heringer 1974a, Kap.1 u. Öhlschläger 1979, Kap.2.1. Als Gegenstandstheorien verstehe ich hier zunächst mit Öhlschläger alle Bedeutungstheorien, in denen davon ausgegangen wird, „dass die Bedeutungen sprachlicher Ausdrücke in irgendeiner Weise gegenständlich sind und (mehr oder weniger) unabhängig von der Sprache existieren, sei es, dass sie – wie in der einfachsten Fassung der sog. Referenztheorie – als die Gegenstände aufgefasst werden, für die die Ausdrücke stehen, sei es, dass sie in der Relation zwischen Zeichen und Gegenstand gesehen werden, wie in modifizierten Versionen der Referenztheorie, sei es, dass sie als Vorstellungen oder Ideen bezeichnet werden, wie in den sog. Vorstellungstheorien – um nur einige Haupttypen realistischer Bedeutungstheorien zu nennen“ (zit. n. Öhlschläger 1979, S.11). Zu den hier genannten und im Weiteren zentral erscheinenden sog. Vorstellungstheorien als (gegenständlichen) Bedeutungstheorien bzw. zu deren Kritik aus gebrauchstheoretisch-linguistischer und auch sprachanalytisch-philosophischer Sicht siehe insb. Heringer 1974a, Kap. 1.2, Tugendhat 1976, S.86ff; Fritz/Muckenhaupt 1984, Kap. 5, 2.4 sowie Heringer 2007, 2.1. Zur Einführung und Erläuterung der Gebrauchstheorie als nichtgegenständliche Bedeutungstheorie siehe insb. Heringer 1974a, Kap. 1.4; Öhlschläger 1979, Kap. 2.1; Zur Erläuterung der Gebrauchstheorie als linguistischer Bedeutungstheorie sei hier kurz zitiert Heringer 2007, S.29: „Was ein sprachliches Zeichen zeichenhaft macht, ist die Tatsache, dass ein geregelter Gebrauch ihm kommunikative Funktion verleiht. Es spielt eine Rolle im Spiel des Kommunizierens. Dies ist, auf einen kurzen Nenner gebracht, die Zeichenauffassung Wittgensteins. Sein Ansatz wird auch als Gebrauchstheorie der Bedeutung bezeichnet. Gebrauch ist hierbei durchaus vage zu verstehen: einmal als aktuelle Verwendung und dann sozusagen als die Summe aller bisherigen Verwendungen. Wittgensteins berühmte Formulierung lautet: „Man kann für eine große Klasse von Fällen der Benützung des Wortes „Bedeutung“ – wenn auch nicht für alle Fälle seiner Benützung – dieses Wort so erklären: die Bedeutung eines Wortes ist sein Gebrauch in der Sprache“ … (Wittgenstein 1984a, §43). Vorteile der Gebrauchstheorie 1. Die Sprache wird in den Zusammenhang des gesamten menschlichen Handelns gestellt, weil der Gebrauch eben dieses Handeln ist. 2. Die Sprache wird nicht als Zeichensystem angesehen, das unabhängig von Sprechern und sozialen Gruppen existiert. 3. Mit dem Gebrauch kommt die Möglichkeit der Entstehung, der Veränderung und des Erwerbs der Bedeutung in den Blick. 4. Die Bedeutung ist nichts Geheimnisvolles. So wie ich den Gebrauch des Turms im Schachspiel lernen kann, und zwar mehr oder weniger gut, so kann ich den Gebrauch eines Wortes lernen. 5. So, wie man überprüfen kann, wie weit jemand den Gebrauch des Turms beherrscht, kann man überprüfen, ob er die Bedeutung eines Wortes beherrscht, ohne ihm in den Kopf schauen zu müssen. 6. Bedeutungen lassen sich formulieren, ohne erfundene Entitäten wie Vorstellungen, Begriffe, semantische Merkmale und dergleichen.“ Und: „Zentraler Slogan der Gebrauchstheorie ist: Die Bedeutung eines Wortes ist sein Gebrauch in der Sprache. Dieser Slogan wehrt bestimmte Auffassungen ab. Er richtet sich gegen die Idee, – es gebe eine sprachfreie Welt, die für Bedeutungen bestimmend sei, – es gebe ein Reich der Bedeutungen in Unabhängigkeit von den Zeichen, – es gebe Bedeutungen als identifizierbare Gegenstände, – es gebe Bedeutungen ohne die Sprecher, die Zeichen verwenden.“ (A.a.O, S.37.)
3) Zur Unterscheidung des „späten“ vom „frühen“ Wittgenstein und der linguistischen Orientierung am ersteren siehe insb. Öhlschläger 1979, Kap.2.
4) Vgl. dazu z.B. Heringer 1974a, Vorwort; oder Heringer 1974b, S.8.
5) Zit. n. Kurz, Geschichte als Aporie, Dritte Folge, 8.Metaphysik, Transzendenz und Transzendentalität.
6) A.a.O.
7) A.a.O.
8) A.a.O.
9) A.a.O.
10) A.a.O.
11) A.a.O.
12) Vgl. zunächst Kurz, Geschichte als Aporie, Dritte Folge, 8.Metaphysik, Transzendenz und Transzendentalität: „Insofern es sich dabei in der bisherigen Geschichte um Fetisch-Konstitutionen im Sinne des oben eingeführten Begriffs einer apriorischen Matrix handelt, kann von historisch in kontingenten Prozessen entstandenen „Realmetaphysiken“ gesprochen werden; d.h. unter Einschluss der gesamten Reproduktion, nicht bloß als begrifflich-philosophische Reflexion, die vielmehr in die jeweilige „Realmetaphysik“ eingelagert ist.“ Und zur Unterscheidung und Gemeinsamkeit philosophischer und theologischer Reflexionen (in reflexiv-metaphysischer Hinsicht) wiederum Kurz (a.a.O.): „Soweit man nun zwischen Metaphysik im philosophischen Sinne und Theologie als Metaphysik differenzieren kann, handelt es sich um dasselbe Problem der Transzendenz (bzw. in der Moderne der Transzendentalität) in bloß verschiedener Fassung oder Darstellungsweise; es geht in der philosophischen Reflexion im Unterschied zur theologischen darum, „…dass Metaphysik der Versuch sei, aus reinem Denken das Absolute oder die konstitutiven Strukturen des Seins und der Erkenntnis zu bestimmen; also nicht dogmatisch, nicht aus Offenbarung und nicht als ein Positives, mir schlechterdings, nämlich durch die Offenbarung oder die überlieferte Offenbarung Gegebenes …, sondern … durch den Begriff“ … .“
13) Vgl. dazu Kurz 2007, S.37: „Diese Form oder apriorische Matrix ist zwar ihrerseits wieder durch menschliches Handeln entstanden, dessen Resultate sich jedoch bewusstlos den Handelnden gegenüber zu einer undurchschauten Struktur verselbständigt haben.“
14) Aus gebrauchstheoretisch-linguistischer Sicht müsste es sich hier im Kern um ein „Phänomen der dritten Art“ handeln (siehe dazu insb. Keller 1990, Teil II, 4.), erklärbar durch „eine Erklärung mittels der unsichtbaren Hand“ (zit. n. Keller 1990, S.95), die „ihr Explanandum, ein Phänomen der dritten Art, als die kausale Konsequenz individueller intentionaler Handlungen, die mindestens partiell ähnliche Intentionen verwirklichen“ (zit. n. Keller 1990, S.96f), und auf diese Weise „komplexe Strukturen als das nicht-intendierte, ungeplante Ergebnis individueller Handlungen“ (zit. n. Heringer 1990, S.31) erklärt. Und ich kann nicht sehen, wie dann eine „Realmetaphysik“, vormodern-transzendenten oder modern-transzendentalen Zuschnitts, als „Phänomen der dritten Art“, als nichtbeabsichtigte kausale Konsequenz individueller Handlungen entstehen könnte, wenn nicht schon in diesen individuellen Handlungen auf die eine oder andere vergegenständlichende Weise die der regelgeleiteten Praxis immanente Bedeutung (der ihr immanente Sinn) soz. „jenseitig veräußert“ würde. Dass bei einer entsprechenden Analyse und Erklärung hier im Rahmen der Gebrauchstheorie auf „Konzepte …, ausgearbeitet von der politischen Philosophie und der Nationalökonomie“ (zit. n. Keller 1990, S.9) zurückgegriffen wird, macht meiner Ansicht nach noch keinen affirmativen, ideologischen Gebrauch.
15) Vgl. dazu Kurz, Geschichte als Aporie, Dritte Folge, 8.Metaphysik, Transzendenz und Transzendentalität: „Aristoteles spricht in den als „Metaphysik“ edierten Schriften von einer „ersten Philosophie“, die eine „auf die ersten Prinzipien und Ursachen gehende“ … sein müsse, und zwar im Hinblick auf das „Seiende überhaupt“: „Es gibt eine Wissenschaft, welche das Seiende als Seiendes untersucht und das demselben an sich Zukommende. Diese Wissenschaft ist mit keiner der einzelnen Wissenschaften identisch; denn keine der übrigen Wissenschaften handelt allgemein vom Seienden als Seiendem, sondern sie grenzen sich einen Teil des Seienden ab und untersuchen die für diesen sich ergebenden Bestimmungen …“ … Metaphysik ist also die Lehre von den „ersten Ursachen und Prinzipien“ des „Seienden überhaupt“, die Erklärung oder „Letztbegründung“, warum es überhaupt etwas gibt, die Lehre von dem, was „der Welt zugrunde liegt“, die Lehre von einem „Absoluten“, das die Erscheinungswelt erst konstituiert („constituens“ im Unterschied zu „constitutum“) und das überzeitlich ist. Metaphysik kann daher eingeteilt werden in die Lehre von einem überzeitlichen „Wesen des Seienden überhaupt“ (Ontologie), von einem überzeitlichen „Wesen der natürlichen Welt“ (naturphilosophische Kosmologie) und einem überzeitlichen „Wesen des Menschen“ (philosophische Anthropologie), wobei Kosmologie und Anthropologie in der allgemeinen Ontologie enthalten, also selber ontologisch bestimmt sind.“
16) Hinsichtlich der Metaphysik (als bewusster Reflexion) scheint es doch so zu sein: Nur wenn er den Unterschied zwischen der Bedeutung sprachlicher Ausdrücke und den Gegenständen der Welt (materiell u. immateriell, konkret u. abstrakt), auf die man mit sprachlichen Ausdrücken Bezug nehmen kann, soz. vergegenständlichend nivelliert, kann sich ein affirmativ reflektierender Metaphysiker auf die scheinbar sinnvolle Suche nach so bedeutungs- wie realitätsstiftenden „ersten Ursachen und Prinzipien“ des „Seienden überhaupt““ machen, durch die „Bewegung“ (Stichwort „unbewegter Beweger“, vgl. Kurz) in eine entsprechend ungeschiedene Bedeutungs-Gegenstandswelt gebracht werden soll. Zur Ontologie als durch und durch gegenstandstheoretischem Unterfangen seit ihrer „für die Tradition maßgebend gewordenen Einführung … durch Aristoteles“ (zit. n. Tugendhat 1976, S.46) siehe insb. Tugendhat 1976, 2. und 3.Vorlesung.
17) Die hier angesprochene „traditionelle Auffassung“ lässt sich nach Tugendhat/Wolf 1986, S.79f „aus der sprachlichen Perspektive so zusammenfassen, dass ihr zufolge alle einfachen Aussagesätze prädikativ sind, d.h. sich aus Subjekt und Prädikat zusammensetzen. … In der Tradition ist … das grammatische Verständnis dieser Termini immer mit einem semantischen (bedeutungsmäßigen) Verständnis verbunden gewesen. Was mit „Prädikat“ und „Subjekt“ semantisch gemeint war, ist, dass ein prädikativer Satz die Struktur hat, dass etwas (das, wofür das Prädikat steht) von etwas (von dem, wofür der Subjektausdruck steht) ausgesagt („prädiziert“) wird. … Damit hat sich in der gesamten Tradition von Aristoteles bis ins 19. Jahrhundert die Auffassung verbunden, dass jeder prädikative Satz (bzw. jedes Urteil) für eine Zusammensetzung („Synthesis“) steht: …“ Und: „Diese traditionelle Auffassung setzt voraus, dass sowohl das Subjekt wie das Prädikat für etwas, für einen Gegenstand (oder, wie man auch sagt, für eine Entität) steht, denn die Rede von einer Zusammensetzung setzt voraus, das etwas mit etwas zusammengesetzt wird, ein Gegenstand mit einem anderen Gegenstand.“ (Zit. n. Tugendhat/Wolf 1986, S. 85.)
18) Man könnte sagen: Die Gesellschaftlichkeit ihrer Sprache erscheint den Menschen als Eigenschaft der von ihnen gebrauchten Zeichen, der von ihnen gebrauchten sprachlichen Ausdrücke, der von ihnen gebrauchten Sätze. Zur Vergegenständlichung der Bedeutung siehe auch Tugendhat 1976, S. 51: „Was ist es denn aber, was die traditionelle Ontologie daran gehindert hat und es auch uns so schwer macht, auf die semantische Dimension als solche einzugehen? Woher kommt es, dass wir unwillkürlich auch das nichtgegenständliche Verstehen sprachlicher Ausdrücke gegenständlich umdeuten? Es kommt offenbar daher, dass, wenn wir von etwassprechen, dies per definitionem ein Gegenstand ist. Wir können uns daher nur auf Gegenstände thematisch richten, das Verstehen ist wesensmäßig unthematisch. Wenn wir auf die Bedeutung unserer Ausdrücke eingehen wollen, sehen wir uns deswegen vor besondere Schwierigkeiten gestellt: die Bedeutung ist nicht das, worauf wir natürlicherweise gerichtet sind; wir müssen also eine unser natürliches Gerichtetsein hemmende Reflexion vollziehen. Und dann müssen wir noch darauf bedacht sein, dass wir das, worauf wir in dieser Reflexion eingehen, nicht seinerseits vergegenständlichen.“
19) Vgl. zunächst Heringer 1990, S.33: „Der Fisch bemerkt das Wasser, wenn er draußen ist. Aber wir können nie aus der Sprache heraus. Oder doch? Wir können über die Sprache reden, und damit bleiben wir – weil wir reden – doch innerhalb der Sprache. „Alles wird in der Sprache ausgetragen“ (Wittgenstein).“ Zur sprachlichen Handlung des Kritisierens (hinsichtlich des Zusammenhangs normative/bewertende Praxis) siehe zunächst Anmerkung 34 und dann u.a. Fritz 1982, Kap.3.3.
20) Zur grundsätzlichen Orientierung: „Die Sprechakttheorie hat ihren Ursprung in der sprachanalytischen Philosophie. Sie ist verbunden mit den Namen Wittgenstein, Austin und Searle.“ (Zit. n. Heringer 2007, S. 61.) Und: „Die Sprechakttheorie ist nicht nur ein Beitrag zur Klärung der Frage, was der Gebrauch einer Äußerung ist, sie ist Teil einer systematischen Rekonstruktion der Auffassung, die Bedeutung sprachlicher Äußerungen besteht in ihrem Gebrauch.“ (Zit. n. Heringer 2007, S. 62.)
21) Zum Verhältnis Praktische Semantik, Linguistische Kommunikationsanalyse und der ihnen zugrunde liegenden Gebrauchstheorie siehe insb. Fritz/Hundsnurscher 1994, Kap.7.
22) Der klassische Einwand gegen die Sprechakttheorie ist ja der, dass sie einzelne Sprechakte aus dem Handlungszusammenhang isoliert und so eine eingehendere Analyse dieses Zusammenhangs verstellt. Zur Einführung in die Sprechakttheorie sowie zur Kritik der Sprechakttheorie aus linguistischer Sicht siehe u.a.: Hindelang 1983; Wimmer 1979, Kap. 3.4; Fritz/Muckenhaupt 1984, Kap.12; Heringer 2007, Kap. 3.2.
23) Zur Problematik dieser Sichtweise bzw. zur Relativierung des Stellenwerts des entsprechenden Regelbegriffs vgl. u.a. Heringer 2007, Kap. 2.2 oder auch. Fritz/Hundsnurscher 1994, Kap.7, 2.2.3.
24) Vgl. z.B. Fritz/Hundsnurscher 1994, S. 116: „Regeln für die Verwendung werden formuliert, um anzugeben, wie eine Äußerungsform im Deutschen verwendet werden kann. Das Muster für den Regelbegriff in der Praktischen Semantik ist daher nicht die grammatische Regel für die Form von Ausdrücken, sondern die Spielregel, die Regel für den konventionellen Gebrauch eines (Spiel-)Gegenstandes (…).“
25) Vgl. Fritz/Hundsnurscher 1994, S. 116.
26) D.h. Hermeneutik ganz im Sinne der „klassischen Handlungstheorie“ nach Robert Kurz, auf die ich im Folgenden noch eingehen werde.
27) Zum Verhältnis sprachliche/nichtsprachliche Handlungen bzw. Kommunikation/Interaktion siehe u.a. Hindelang 1983, Kap. 1 und dann vor allem Heringer 1974a, Kap. 2 sowie Heringer 1977, Kap.1, 2, 4, 5 u. 8.
28) Vgl. z.B. Fritz/Hundsnurscher 1994, S. 497: „Gegenstand des Verstehens sind, nach Auffassung einer handlungstheoretischen Dialogtheorie, die sprachlichen Handlungen der Sprecher/Schreiber in ihren Zusammenhängen. Man könnte dafür den Slogan formulieren: Verstehen heißt, die Zusammenhänge sehen. Um diesem Slogan theoretische Substanz zu verleihen, muss man die innere Struktur sprachlicher Handlungen und die verschiedenen Arten von Zusammenhängen sprachlicher Handlungen explizieren. Man erhält auf diese Art und Weise ein System von Aspekten sprachlicher Handlungszusammenhänge, und diese Aspekte sind gleichzeitig Aspekte des Verstehens.“
29) Zum Stellenwert syntaktischer Untersuchungen in Linguistischer Kommunikationsanalyse und Praktischer Semantik siehe zunächst Fritz/Muckenhaupt 1984, S.10: „Grammatische Fragen werden in ihrem kommunikativen Zusammenhang behandelt, Fragen des sprachlichen Handelns und Verstehens werden grammatisch betrachtet. Dieser integrativen Betrachtungsweise liegt die Einsicht zugrunde, dass die Form sprachlicher Ausdrücke letztlich nicht losgelöst von ihrer Verwendung untersucht werden kann und dass das sprachliche Handeln und das Verstehen durch die Regeln einer Sprache bestimmt sind. Die Regeln für die Verwendung sprachlicher Ausdrücke sind nach diesem Verständnis ebenso Teil der Grammatik wie die Regeln für die Form der sprachlichen Ausdrücke. Damit wird der Syntax eine zentrale Aufgabe bei der Darstellung des Zusammenhangs zwischen der Form sprachlicher Ausdrücke und ihrer Verwendung zugewiesen.“ Zu dem „für die Zwecke der kommunikativen Analyse erweiterte(n) Satzbegriff …, der z.B. auch die Beschreibung von Kurzformen und „ungrammatischen“ Äußerungsformen ermöglicht“ und „Grundlage der Beschreibung des Zusammenhangs von Äußerungsformen und ihrer Verwendung ist“ (zit. n. Fritz/Hundsnurscher 1994, S.123), siehe Heringer 1978, S.25: „Ein Satz ist die kürzeste sprachliche Einheit, mit deren Äußern wir eine vollständige sprachliche Handlung vollziehen können. Mit dieser Definition werden zwei unterscheidende Merkmale des Satzes gegenüber anderen sprachlichen Zeichen herausgestellt: Die Einschränkung auf die kürzeste sprachliche Einheit ist notwendig, weil es längere sprachliche Einheiten gibt, mit denen man vollständige sprachliche Äußerungen machen kann. Solche Einheiten sind Texte oder Satzfolgen, wie z.B. eine Argumentation. Andererseits gibt es kürzere sprachliche Einheiten als Sätze, mit denen man nicht vollständige sprachliche Handlungen machen kann.“ Zur gebrauchstheoretisch-syntaktischen Unterscheidung von Sätzen in (ein- oder mehrwortige) Kurzsätze und gegliederte Sätze bzw. zur gebrauchstheoretisch-syntaktischen Unterteilung gegliederter Sätze in einfache, erweiterte, komplexe und komprimierte siehe u.a. Heringer 1995, 3.1.1 u. 3.1.2 bzw. Heringer 1988, Kap.2-5.
30) Die Rede vom propositionalen Akt geht auf Searle zurück, der „bei sprachlichen Handlungen den Äußerungsakt, den propositionalen Akt, den illokutionären Akt und den perlokutionären Akt (unterscheidet)“ (zit. n. Hindelang 1983, S.17). Hindelang erläutert den propositionalen Akt nach Searle wie folgt: „Searle geht bei seinen Überlegungen von Beispielen wie (38a)-(38f) aus. (38) a. Bruno ist fleißig. b. Ist Bruno fleißig? c. Bruno, sei fleißig! d. Ach wäre Bruno doch fleißig! e. Bruno, warum bist du so fleißig? f. Warum ist Bruno fleißig? Nach Searle besitzen (38a)-(38f) zwar ganz verschiedene illokutionäre Rollen (wie man an den entsprechenden illokutionären Indikatoren ablesen kann), die Beispiele haben jedoch auch alle etwas gemeinsam: in allen Fällen ist nämlich von Bruno die Rede und von seinem Fleiß. Nach Searle liegt damit in (38a)-(38f) der gleiche propositionale Akt vor.“ (Zit. n. Hindelang 1983, S.18)
31) Zur terminologischen Rede vom Kapitalismus als sozialem Gegenstand vgl. z.B. Heringer 1990, S.44: „Zur Welt gehören nicht nur Dinge der physikalischen Welt, sondern auch die mentale Welt und die soziale Welt.“ Und: „Wenn nun aber unsere geistigen Vorstellungen und unsere Gefühle keine Gegenstände jener konkreten Art sind, so werden wir doch kaum sagen, sie seien nicht real, nicht Teil der Wirklichkeit, … Selbst ausgedachte Gegenstände gehören in diesem Sinne zur Wirklichkeit, zur geistigen Wirklichkeit dessen, der sie fasst. Und schließlich gibt es außer solchen mentalen Gegenständen noch eine dritte Art: die sozialen Gegenstände. Politik, Gesellschaft, Sprache, Sprechen, Institutionen, Moral – all dies sind solche besonderen Gegenstände, die nur intersubjektiv existieren. Das heißt: Sie sind nicht in den Köpfen der einzelnen, und sie sind nicht in der Welt draußen wie Steine und Brot.“ (Zit. n. Heringer 1990, S.43/4.)
32) Vgl. zunächst Hindelang 1983, S.18: „Ein propositionaler Akt besteht nach Searle aus einem Referenzakt und einem Prädikationsakt.“ Zum Referenzakt bzw. Referieren bzw. zur Bezugnahme auf Gegenstände der Welt mittels sprachlicher Ausdrücke siehe vor allem Heringer 1977, Kap.6, Wimmer 1979 u. Fritz 1982, Kap.6. Zum Prädikationsakt bzw. zum Prädizieren siehe u.a. Tugendhat/Wolf 1986, Kap.8.10; Heringer 1978, Kap. 10; Heringer 1995, Kap. 3.2.1.
33) Selbstverständlich könnte man sich überlegen, unter welchen regelhaften Bedingungen es hier nun doch möglich wäre, jemanden zum Kaffee einzuladen oder ihn über das Wetter zu informieren oder ihn zum Betriebsratsvorsitzenden zu nominieren, indem man äußert Kapitalismus ist fetischistischer Dreck. Denn „zur Regel für den Gebrauch gehört eben normalerweise eine bestimmte Wissenskonstellation, die dem Gebrauch der Ausdrücke nicht äußerlich ist, quasi zusätzlich zur eigentlichen Bedeutung der Ausdrücke. Die Wissenskonstellation ist vielmehr ein integraler Bestandteil der Bedeutung.“ (Zit. n. Fritz/Muckenhaupt 1984, S.108.) Und diese „Wissenskonstellation“, als „gemeinsames Wissen“ bzw. als Wissen, das hier für eine gelingende Kommunikation relevant wird (vgl. Heringer 1977, S.98), wäre nun als „Unterart von Bedingungen …, die wir Annahmen genannt haben“ (zit. n. Heringer 1977, S.98), und damit als „Teil der Regeln“ (vgl. Heringer 1977, S.98) und unter Berücksichtigung des „wesentliche(n) Kriterium(s) für das gemeinsame Wissen …, dass A und B auch voneinander wissen, dass sie das Wissen haben und auch, dass sie dies wissen“ (zit. n. Heringer 1977, S.100), mittels Fragestellungen wie den folgenden entsprechend zu bestimmen: Was muss ein Kommunizierender A vor allem auch hinsichtlich entsprechender Annahmen seines Kommunikationspartners B regelhaft annehmen, damit er sinnvollerweise davon ausgehen kann, dass dieser die Äußerung von Kapitalismus ist fetischistischer Dreck als Einladung zum Kaffee, als Information über das Wetter oder als seine Nominierung zum Betriebsratsvorsitzenden versteht? Und was muss B demgemäß regelhaft annehmen, damit er As Äußerung entsprechend verstehen kann? Ausführlich zum hier angesprochenen gemeinsamen Wissen siehe insb. Heringer 1977, Kap.5.
34) Aus gebrauchstheoretisch-linguistischer Sicht besteht der entscheidende Unterschied zwischen einem entsprechenden Vorwurf und einer entsprechenden Kritik, d.h. der entscheidende Unterschied zwischen, sagen wir, einem vom Partner A an den Partner B gerichteten Vorwurf, engagiert im Kapitalismus mitzumischen, und einer ebensolchen Kritik darin: Im Fall des Vorwerfens legt sich A u.a. normativ fest, d.h. er legt sich hier auf die Norm fest, dass man in nichts engagiert mitmischen soll, das fetischistischer Dreck ist; im Fall des Kritisierens legt er sich dagegen auf eine strategische Maxime fest, die man – an einer „kanonischen Form“ für strategische Maximen orientiert (siehe Fritz 1982, S.61) – formulieren könnte wie folgt: Wenn etwas fetischistischer Dreck ist, dann ist es für jedermann besser, hier nicht engagiert mitzumischen. Als Kriterien für Festlegungen beim sprachlichen Handeln werden dabei die jeweils spezifischen Entgegnungsmöglichkeiten angesehen. Dass sich A mit seinem Vorwurf an B, engagiert im Kapitalismus mitzumischen, u.a. darauf festlegt, dass B engagiert im Kapitalismus mitmischt, dass man hier nicht engagiert mitmischen sollte und dass jeder, der hier engagiert mitmischt, für sein engagiertes Mitmischen verantwortlich ist, zeigt sich darin, dass B nun u.a. auf diesen Vorwurf reagieren könnte, indem er bestreitet, dass er engagiert im Kapitalismus mitmischt; oder indem er es als Norm anerkennt oder ablehnt, dass man hier nicht engagiert mitmischen sollte; oder indem er zugibt oder es abstreitet, dass er für sein engagiertes Mitmischen verantwortlich ist. Zu Festlegungen beim sprachlichen Handeln siehe insb. Heringer 1977, Kap.8; Fritz 1982, Kap.5.3; Fritz/Muckenhaupt 1984, Kap.4; zum Zusammenhang/zur Unterscheidung von Normen und strategischen Maximen, von normativer und strategischer Praxis aus gebrauchstheoretischer Sicht siehe insb. Heringer 1977, Kap.3; Fritz 1982, Kap.3; Heringer 1990, Kap.5.
35) Mit entsprechender Frage-Intonation in mündlicher und Kennzeichnung durch Fragezeichen in schriftsprachlicher Kommunikation.
36) Eine solche Behauptung wäre auch Teil des indem-Zusammenhangs einer mittels Äußerung des Satzes Kapitalismus ist fetischistischer Dreck vollzogenen sprachlichen Handlung des Vorwerfens oder der Kritik. Denn Vorwurf oder Kritik (eben z.B. der Vorwurf oder die Kritik, engagiert im Kapitalismus mitzumischen, (vgl. Anmerkung 34)) werden hier gemacht, indem man behauptet, dass Kapitalismus fetischistischer Dreck ist. Zur sprechakttheoretischen Unterscheidung zwischen illokutionären und perlokutionären Akten, zwischen direkten und indirekten Sprechakten sowie zur entsprechenden kritischen Auseinandersetzung seitens Praktischer Semantik und Linguistischer Kommunikationsanalyse siehe u.a. Hindelang 1983, Kap.1 u. 6.2; Heringer 1974a, S.146; Fritz/Muckenhaupt 1984, Kap.12.
37) Im Unterschied zur Sprechakttheorie nach Austin und Searle ist es für Praktische Semantik und Linguistische Kommunikationsanalyse nicht der einzelne Sprechakt, der im Mittelpunkt des Interesses steht, sondern es sind die sprachlichen Handlungen der Sprecher im kommunikativen und interaktiven Zusammenhang. Und dieser Zusammenhang, der hier mit dem gegebenen Beispiel in den Blick rückt, lässt sich nun in seiner Regelhaftigkeit durch eine (Spiel-)Regelformulierung (vgl. Anmerkung 24) wie der folgenden beschreiben: Wenn A gegenüber B behauptet, dass freie Marktwirtschaft zum Wohle der Menschheit gereicht, dann kann B darauf u.a. reagieren, indem er As Behauptung bestreitet, indem er seinerseits behauptet, dass Kapitalismus fetischistischer Dreck ist, indem er äußert Kapitalismus ist fetischistischer Dreck. Auch bezogen auf das in Anmerkung 33 gegebene Vorwurfs- und Kritik-Beispiel lassen sich – zur Verdeutlichung – entsprechende Regeln formulieren: Wenn A dem B von seinem beruflichen Aufstieg/seinem durch unablässige Arbeit erworbenen Reichtum/seinem zuletzt gekauften Porsche berichtet, dann kann B darauf u.a. reagieren, indem er A den Vorwurf macht, engagiert im Kapitalismus mitzumischen, indem er behauptet, dass Kapitalismus fetischistischer Dreck ist, indem er äußert Kapitalismus ist fetischistischer Dreck; oder indem er A dafür kritisiert, engagiert im Kapitalismus mitzumischen, indem er behauptet, dass Kapitalismus fetischistischer Dreck ist, indem er äußert Kapitalismus ist fetischistischer Dreck. Zur sprechakttheoretischen Klassifizierung von Sprechakten (in Repräsentativa, Direktiva, Kommissiva, Expressiva und Deklarationen) siehe insb. Hingelang 1983, Kap.3; zum linguistisch-gebrauchstheoretischen Kommunikations- und Interaktionsbegriff siehe Heringer 1977, Kap.1; zur wichtigen Unterscheidung zwischen Regel und Regelformulierung bzw. zur Verdeutlichung, „dass eine Regel nicht mit einer korrespondierenden Regelformulierung identifiziert werden darf“ (zit. n. Heringer 1974b, S.21), siehe u.a. Heringer 1974b, S.20ff. u. Öhlschläger 1979, Kap.2.3; zur ebenfalls wichtigen Unterscheidung sprachlicher Handlungen nach Art und Inhalt siehe u.a. Fritz/Muckenhaupt 1984, Kap.3; zu regelhaften Handlungsfolgen bzw. zum regelhaften Zusammenhang sprachlicher (und nicht-sprachlicher) Handlungen siehe u.a. Heringer 1977, Kap.8; Fritz/Muckenhaupt 1984, Kap.6 u. 7.
38) „… eine Regel (ist) kategorial etwas völlig anderes als eine Anwendung einer Regel“ (zit. n. Fritz/Muckenhaupt 1984, S.116): Siehe dazu Anmerkung 60.
39) Vgl. Fritz/Muckenhaupt 1984, Kap.2.
40) Vgl. Heringer 1978, S.17.
41) Zit. n. Heringer 1978, S.17.
42) Zur hier angesprochenen Wissenschaftlichkeit vgl. z.B. Heringer 1978, S.174: „Es gibt auch keine Definition von Wissenschaftlichkeit, obwohl oft welche gegeben wurden. Sie versuchen nur festzuhalten, was historisch so geworden ist, und natürlich oft auch einzugreifen zugunsten der einen oder anderen Ansicht. Für die hier dargestellten wissenschaftlichen Ergebnisse sind dreierlei Kriterien wichtig: (i) Form und Schlüssigkeit der Argumentation. Denn Wissenschaft ist wesentlich argumentativ. (ii) Praktischer Erfolg und Anwendbarkeit der vorgeführten Theorien. Denn Wissenschaft zielt auf das praktische Leben. (iii) Stellung und Wurzeln in der Tradition der einschlägigen Forschung. Denn die wissenschaftliche Tätigkeit ist wie jede menschliche Tätigkeit geschichtlich gebunden.“ Und was die angesprochene Bestimmtheit betrifft, so wird gebrauchstheoretisch „die Bestimmtheit eines Gegenstands nicht als kommunikationsunabhängig gegeben oder herstellbar angesehen … . Ein Gegenstand gilt vielmehr dann als eindeutig bestimmt, wenn für die Beteiligten an einer Kommunikation der betreffende Gegenstand genau bestimmt ist, und zwar so genau, dass keine die Kommunikation beeinträchtigenden Zweifel bzw. Fragen auftauchen. Diese Auffassung von der kommunikativen Bestimmung der Gegenstände … entspricht unserer Erfahrung in der alltäglichen Kommunikation. Hier gibt es kein absolutes Maß dafür, wann ein Gegenstand als hinreichend genau bestimmt zu gelten hat, und auch keinen unabhängig von Regeln der gegenseitigen Verständigung zu begründenden Maßstab für die Bestimmtheit von Gegenständen“ (zit. n. Heringer 1977, S.119).
43) Vgl. dazu z.B. Fritz/Muckenhaupt 1984, S.33: „Es gibt sehr verschiedene Indizien, auf die wir uns stützen können, wenn wir über die Verwendung eines Satzes in einem bestimmten Zusammenhang Auskunft geben wollen. Hier sind einige Beispiele: – die Vorgeschichte der sprachlichen Äußerung, – die Nachgeschichte der sprachlichen Äußerung, – die Auskunft des Partners darüber, wie er seine Äußerung gemeint hat, – die Situation, in der die Äußerung erfolgt, – die begleitende Mimik und Gestik, – die Form der Äußerung und die Kenntnis üblicher Verwendungsweisen von Sätzen dieser Form, – die Verwendung bestimmter Ausdrücke, z.B. von Adverbien wie vermutlich, wahrscheinlich usw.“ Hinsichtlich der Kriterien zur Beurteilung dargelegter alternativer Verständnisse und deren Angemessenheit vgl. z.B. die zusammenfassende Darstellung „einige(r) Gesichtspunkte …, die bei dem Vergleich und der Beurteilung der konkurrierenden Beschreibungen herangezogen werden können“, a.a.O., S.93.
44) Vgl. Kurz 2007, S.37.
45) Zit. n. Kurz 2007, S.37.
46) A.a.O.
47) Vgl. z.B. Kurz 2007, S.39.
48) Eine entsprechend geschehenstheoretische Ausdeutung der Bedeutung, wie sie im Rahmen traditioneller Gegenstands- bzw. Vorstellungstheorien (gerade auch im Hinblick auf menschliches Handeln) zur Anwendung kommt, lässt sich verdeutlichen wie folgt: Die Bedeutung eines sprachlichen Ausdrucks (als einfachem Gegenstand) ist ein Gegenstand/die Vorstellung eines Gegenstands, für den/die der Ausdruck (der einfache Gegenstand) steht. Die Bedeutung eines Satzes, Textes (eines zusammengesetzten Gegenstandes) besteht aus einer Synthesis/Zusammensetzung von Gegenständen/Vorstellungen von Gegenständen, für die er steht. Die Synthesis von Gegenständen/Vorstellungen von Gegenständen, für die Sätze, Texte (zusammengesetzte Gegenstände) stehen, und damit deren Bedeutung, ergibt sich aus einem Geschehen zwischen Gegenständen/Vorstellungen von Gegenständen.
49) Vgl. Tugendhat 1981, S.33. Folgt man Tugendhat(/Wolf), so hat sich, was die heutige Dominanz sog. Vorstellungstheorien als gegenständlicher Bedeutungstheorien betrifft, „ausgehend von der aristotelischen Unentschiedenheit, die Vergegenständlichung der Bedeutung der Prädikate betreffend“ (zit. n. Tugendhat 1976, S.45f), die konzeptualistische Seite im mittelalterlichen sog. Nominalismus- bzw. Universalienstreit mit ihrer (vorstellungstheoretischen) Auffassung, „dass es das, wofür Prädikate stehen, die sog. „Universalien“, „zwar nicht in der Wirklichkeit gibt, wohl aber im Geist, im Denken: sie werden durch „Abstraktion“ im Denken erzeugt“ (vgl. Tugendhat/Wolf 1986, S. 131), in der frühen Neuzeit durchgesetzt. Entsprechend ist dann nur noch vom Vorstellen bzw. von Vorstellungen die Rede (vgl. z.B. Tugendhat/Wolf 1986, S.131) und „im deutschen Idealismus … wurde (dann) das Vorstellen seinerseits noch formalisiert zu einer „Subjekt-Objekt-Beziehung“ (zit. n. Tugendhat 1976, S.89), wobei hier unter Missachtung der propositionalen Struktur des Bewusstseins (vgl. u.a. Tugendhat 1981, S.21) und unter Annahme einer soz. vorsprachlichen Bezugnahme (vgl. u.a. Tugendhat 1976, S.86) „wie selbstverständlich vorausgesetzt (wird), dass Bewusstsein ein Vorsichhaben, ,Vorstellen‘ eines Gegenstandes ist, dass es in einer eigentümlichen Beziehung zwischen dem Subjekt und dem Objekt besteht: man hat etwas vor sich“ (zit. n. Tugendhat 1981, S.33). Zum Bewusstsein als vermeintlichem Vorstellen eines Gegenstands siehe zunächst auch Tugendhat 1976, S.88: „Sie könnten meinen: auch wenn wir sprachlich auf einen Gegenstand bezugnehmen, müssen wir ihn doch vorstellen. Aber wenn jemand einen singulären Terminus verwendet, z.B. „Peter“, fragen wir ihn nicht: „wen stellst du dir mit ,Peter‘ vor?“, sondern „wen meinst du mit ,Peter‘?“. … Gegenstände stellen wir nicht vor, Gegenstände meinen wir. Und was heißt das, so werden Sie zurückfragen, einen Gegenstand meinen? Nun, das ist eben die Frage, der nachzugehen sein wird. Es ist eine Frage, der man nachgehen kann – die sprachanalytisch gereinigte Frage der Transzendentalphilosophie -, während die Frage, was es heißt, einen Gegenstand vorzustellen, eine Pseudofrage ist. Auch das umgangssprachliche ,Vorstellen‘, das im Unterschied zum philosophischen Terminus natürlich sinnvoll ist (das anschauliche Vergegenwärtigen), ist nur im Kontext eines Meinens möglich: wenn jemand z.B. versucht, sich einen Gegenstand anschaulich vorzustellen, so heißt das eben, dass er versucht, sich den Gegenstand, den er meint.“ Zur repräsentationstheoretischen und transzendentalphilosophischen Orientierung am ,Vorstellen‘ siehe insb. Tugendhat 1976, S. 86ff.
50) Hat es doch „nur dann Sinn, von einer Regel zu sprechen, wenn es sowohl Handlungen gibt, die nach der Regel sind, als auch Handlungen und sonstige Aktivitäten, die nicht nach dieser Regel sind und als Abweichungen von dieser Regel gelten“ (zit. n. Heringer 1974b, S.97); und die für den Regelbegriff konstitutive Möglichkeit der Abweichung ist, will man beobachtete Regelmäßigkeiten im natürlichen Geschehen oder tierischen Verhalten erklären, nicht gegeben, weil hier ein entsprechender Beurteilungsmaßstab allein in der Übereinstimmung mit dem Geschehen oder Verhalten besteht. (Vgl. hierzu insb. Heringer 1974b, 94ff.) Dass sich dann weder durch einfache Beobachtung (vgl. z.B. Tugendhat/Wolf 1986, Kap. 14.5) noch durch (wirkliche) Experimente, die bei Wiederholung nie zu exakt demselben Ergebnis führen, nicht beweisen lässt, dass es universell gültige Naturgesetze gibt (vgl. Ortlieb 1998, S. 30), ändert nichts an einer grundlegenden Unterscheidung.
51) Vgl. dazu z.B. Kurz 2004, 79: „Um die Dimension der Kritik gebrach, erweist sich der gemeinsame affirmative Nenner der diversen, scheinbar gegensätzlichen bürgerlichen Geschichtstheorien oder „Geschichtsphilosophien“. Ob als pseudo-gesetzmäßige Fortschrittsgeschichte, in der die vormodernen Gesellschaften als Finsternis der Naturverhaftetheit und Unvernunft abqualifiziert werden; ob umgekehrt als reaktionäre Verherrlichung und Romantisierung vormoderner Fetisch- und damit Herrschaftsverhältnisse; ob als gönnerhafte „Anerkennung“ der historischen Eigenheit in der bloßen Relativierung; oder ob als ewige Wiederkehr des Gleichen von naturnotwendigem Leiden und Herrschaft ideologisiert: Stets ist der wirkliche Inhalt der Geschichte und der historischen Formationen diesem Denken letzten Endes so gleichgültig wie die Weltgegenstände überhaupt der Wertabstraktion gleichgültig sind, stets geht es nur um ein quid pro quo, um die Instrumentalisierung der Geschichte für die Legitimation des Bestehenden, so widersprüchlich und gegensätzlich diese Instrumentalisierungen auch sein mögen.“
52) Vgl. dazu z.B. Heringer 1974b, S.98/9: „Im Gegensatz zu Gesetzmäßigkeiten der Natur, die wir aus erkenntnistheoretischen Gründen … als unveränderlich ansehen müssen, sind Regeln veränderbar, weil sie Abweichungen zulassen, über die allein Regeln veränderbar sind: durch wiederholte Abweichungen kann sich bei intersubjektiver Anerkennung eine neue Regel bilden. Dass Regeln veränderbar sind, heißt nicht, dass alle Regeln ohne weiteres veränderbar sind, denn bei bestimmten Regeln sind Abweichungen mit derartigen Sanktionen belegt oder haben Abweichungen derartig negative Konsequenzen, dass diese Regeln fast schon den Charakter unveränderlicher Naturgesetzmäßigkeiten haben, … Es heißt nur, dass alle Regeln … p r i n z i p i e l l veränderbar sind, was schon durch de Bick auf fremde Kulturen verständlich wird, wo u. U. ganz andere Regeln gültig sind.“ Und: „Alles in der Sprache ist historisch, auf Tradition gebaut und ständig im Wandel. Ein Produkt kultureller Evolution.“ (Zit. n. Heringer 1990, S.38.) Zu einer direkten Einflussnahme auf Regeln bzw. auf die Bedeutung siehe insb. Wimmer 1979, Kap.5.
53) Demgemäß „zielt … (Wittgenstein) beim Begriff des Wissens hauptsächlich auf eine Entmythologisierung des emphatischen philosophischen Wissensbegriffs“ (zit. n. Bezzel 1988, S.121), für Wittgenstein ist „der Begriff des Wissens … mit dem des Sprachspiels verkoppelt“ (zit. n. Wittgenstein 1979, §560) und die an eine entsprechend fortgeschrittene Sprechhandlungskompetenz gebundene Erfüllung bestimmter Kriterien ist ausschlaggebend dafür, sinnvollerweise von jemand sagen zu können, dass er etwas weiß: „Das Kind, möchte ich sagen, lernt so und so reagieren; und wenn es das nun tut, so weiß es damit noch nichts. Das Wissen beginnt erst auf einer späteren Stufe.“ (A.a.O., §538) Und: „Man kann einem Kind, das grade erst anfängt zu sprechen und die Wörter „rot“ und „blau“ gebrauchen kann, noch nicht sagen: „Nicht wahr, du weißt, wie diese Farbe heißt.““ (A.a.O., §547) Und: „Das Kind weiß, wie etwas heißt, wenn es auf die Frage „Wie heißt das?“ richtig antworten kann.“ (A.a.O., §535)
54) Siehe zunächst Heringer 1978, S.71: „Tatsachen sind uns … nur über Sätze zugänglich. Eine Tatsache ist das, was existiert, wenn die Behauptung eines entsprechenden Satzes wahr ist.“ Aus gebrauchstheoretischer Sicht werden Wahrheits-Fragen nicht nur im Rahmen regelgeleiteten Sprachgebrauchs entschieden, sie können sich da überhaupt erst und nur stellen: „Die Nicht-Unterscheidung von wahr und falsch zu Beginn der Spracherlernung ist zugleich notwendig und unvermeidbar: Sie ist notwendig, weil ein Kind, das seinen Lehrern bereits in dieser Phase des Spracherwerbs misstrauen würde, nie die Regel für den Gebrauch des Wortes „Auto“ herausfinden könnte. Es könnte nie entschieden, ob ein Gebrauch dieses Ausdrucks aufrichtig oder unaufrichtig ist. Und die Nicht-Unterscheidung von wahr und falsch ist unvermeidbar, weil dem Kind jedes Mittel fehlt, Zweifel oder Widerspruch zu artikulieren, denn beides setzt eine relativ fortgeschrittene Sprachbeherrschung voraus.“ (Zit. n. Heringer 1977, S.168.) Und: „Die nächste Stufe der Spracherlernung ist die, in der das Kind lernt, zwischen wahr und falsch zu unterscheiden. Hierfür gibt es spielerische Formen zwischen Erwachsenen und Kindern: Einer behauptet etwas, und der andere bestreitet es. So wird die Möglichkeit gegensätzlicher Meinungen und damit wahr und falsch ins Sprachspiel eingebracht. Rückfragen bezüglich Behauptungen des Kindes zeigen dann auch Wege, wie Wahrheit festzustellen ist. Jetzt kann deutlich werden, welche Rolle Wahrheit und Falschheit spielen: Sie werden zuerst problematisch in der kommunikativen Auseinandersetzung. Solange alles nur kausal verläuft, bleibt der Unterschied von wahr und falsch irrelevant. Es gibt nur Tatsachen, d.h. wahre Sachverhalte, und nur Tatsachen haben Konsequenzen.“ (A.a.O., S.169.) Zur sprachanalytischen Auseinandersetzung mit der Frage „„Was heißt „wahr“, „Wahrheit“?“, die „uns auf der einen Seite auf die verschiedenen traditionellen und modernen Theorien, die zu der Frage aufgestellt worden sind, was unter diesem Begriff zu verstehen sei, (und) auf der anderen Seite auf die tatsächliche Verwendung dieses Wortes in der vorphilosophischen Sprache (verweist)“ (zit. n. Tugendhat/Wolf 1986, S.217), bzw. der „wichtigste(n) traditionelle(n) Erklärung von Wahrheit“, der „sogenannte(n) Übereinstimmungs- oder Korrespondenztheorie“ (a.a.O., S.219) siehe insb. Tugendhat/Wolf 1986, Kap.13. Zum Zusammenhang der „Übereinstimmung in der Wahrheit von X … mit der Ähnlichkeit der Gebrauchsregeln der entsprechenden Sätze“ (zit. n. Heringer 1974a, S.139) siehe vor allem Heringer 1974a, Kap.3.32.
55) Siehe dazu z.B. Heringer 1978, S.34: „Dagegen ist festzuhalten, dass jedes sprachliche Zeichen Bedeutung hat und Bedeutungen immer auf Realität verweisen. Bedeutungen gibt es nur insofern es Realität gibt – und umgekehrt. Die Realität gibt es nur im Rahmen der Bedeutung.“ (A.a.O., S.34.) Und dazu vgl. wiederum z.B. Wittgenstein 1979, §114.: „Wer keiner Tatsache gewiss ist, der kann auch des Sinnes seiner Worte nicht gewiss sein.“
56) Vgl. z.B. Wittgenstein 1979, §110: „… – Als ob die Begründung nicht einmal zu Ende käme. Aber das Ende ist nicht die unbegründete Voraussetzung, sondern die unbegründete Handlungsweise.“ Oder: „Die Begründung aber, die Rechtfertigung der Evidenz kommt zu einem Ende; – das Ende aber ist nicht, dass uns gewisse Sätze unmittelbar als wahr einleuchten, also eine Art Sehen unsrerseits, sondern unser Handeln, welches am Grunde des Sprachspiels liegt.“ (Zit. n. Wittgenstein 1979, §204.) Zum Wittgensteinschen „so“ bzw. zu „Wittgensteins Sprachspieldenken“, das „ihn feststellend zu zahllosen Sätzen (führt), die das Schlüsselwort „so“ enthalten, z.B.: „So denken wir. So handeln wir. So reden wir darüber“ (zit. n. Bezzel 1988, S.132) siehe Bezzel 1988, S.129ff.
57) Vgl. z.B. Bezzel 1988, S.125: „Wittgenstein setzt … gegen jede Fixierung subjektiver wie objektiver Wahrheit die kollektive, kulturimmanente Wahrheit“. Und: „Wittgensteins „Relativismus“ ist kein subjektivistischer, sondern die Behauptung eines objektiven Relativismus allen Sehens, Wissens, Glaubens, Erkenntnis, jeder „Lebensform“.“ (A.a.O., S.127.)
58) Vgl. z.B. Heringer 1974b, S. 20. Und dabei besagt dann „die Redeweise, dass eine Regel gilt, … dass diese Regel in einer bestimmten Praxis intersubjektiv gültig ist, und man sich, wenn man sich in dieser Praxis nicht abweichend verhalten will, an diese Regel halten muss“. (Zit. n. Heringer 1974b, S. 101).
59) Vgl. dazu z.B. Heringer 1990, S.38: „Zwar muss jeder die Wörter so verwenden, dass er meint, was ihre Bedeutung zulässt. Er kann aber hierüber nicht verfügen, weil die Bedeutung eine soziale Konvention ist, an die er nicht herankommt. Wer grundlegend anders handelt, wird einfach nicht verstanden. Und gegen das Verstehen kommt man auch mit Zwang nicht an.“ Und: „Das Individuum hat keine Möglichkeit (und kein Interesse), die Sprache zu ändern. Es ist ihr unterworfen. Ja, die ganze Sprachgemeinschaft kann willentlich nichts ändern (weil sie sich nicht koordinieren kann zum Beispiel).“ (A.a.O.)
60) Vgl. zunächst Heringer 1977, S.65. Die menschliche Sprache in ihrer Regelhaftigkeit ist aus gebrauchstheoretischer Sicht nicht „aus der ordnenden Hand eines Designers hervorgegangen“ (vgl. Heringer 1990, S.76), sie ist „entstanden … und (hat) sich entwickelt … einzig und allein, weil jeder einzelne Sprecher den Impetus hat und lernen kann, so zu reden, dass er verstanden wird, und zwar eben so weit, wie es für ihn notwendig ist“ (zit. n. Heringer 1990, S.77), sie ist „sozial entstanden …, in freier und spontaner Entwicklung“ (a.a.O., S.76). Und was, wenn nicht eine Pluralität von Lebensformen, verstanden als „System(e) sprachlicher und nicht-sprachlicher Handlungen“ (vgl. Heringer 1978, S.17), sollte sich aus einer solchen „Entwicklung von unten“ auch ergeben?
61) Vgl. dazu z.B. Heringer 1990, S.118: „Wenn wir prinzipiell anerkennen, dass unsere Ansichten falsch sein können, so muss das nicht heißen, dass wir Zweifel an ihnen haben. Es muss auch nicht unsere Handlungsfähigkeit infizieren, wenngleich es uns natürlich von bestimmten Handlungen und Meinungen abhalten wird.“
62) Die hier getroffene Unterscheidung zwischen Bedeutungs- und Verständnisfragen entspricht der gebrauchstheoretischen „Unterscheidung zwischen der Bedeutung eines bestimmten Ausdrucks und dem, was jemand mit der Verwendung dieses Ausdrucks in einem bestimmte Zusammenhang meint. Die Bedeutung eines Ausdrucks kann man erklären, indem man die Regeln erklärt, nach denen dieser Ausdruck verwendet wird. Zu der Bedeutung eines Ausdrucks können ganz verschiedenartige Verwendungsweisen gehören, d.h. die Regeln für den Gebrauch dieses Ausdrucks sind gerade dadurch charakterisiert, dass sie eine Vielfalt von Verwendungsweisen erlauben. Wenn jemand einen Ausdruck in einem bestimmten Zusammenhang verwendet und damit etwas Bestimmtes meint, so ist dies eine Anwendung der Regel für den Gebrauch dieses Ausdrucks. Die Regel und die Anwendung der Regel bzw. die Bedeutung und die jeweilige Verwendung eines Ausdrucks müssen klar unterschieden werden“ (zit. n. Fritz/Muckenhaupt 1984, S.115). Dass sich aus gebrauchstheoretischer Sicht auf Bedeutungs- und Verständnisfragen im erläuterten Sinn, wie theoretisch unreflektiert und schief gestellt auch immer, seit den allerersten Anfängen einer (menschlichen) Sprachentstehung nicht verzichten lässt, liegt in der gebrauchstheoretisch angenommenen Regelhaftigkeit aller menschlichen Sprachen (bzw. der dieser Regelhaftigkeit anhängigen Nicht-Eindeutigkeit, Missverständlichkeit usw.) begründet.
63) Vgl. dazu Anmerkung 14.
64) Vgl. dazu Kurz 2007, S. 40.
65) Zit. n. Heringer 1974b, S.82.
66) Zit. n. Keller 1990, S.23.
67) A.a.O., S.22.
68) A.a.O., S.23.
69) A.a.O., S.23.
70) Auch eine Absicht wie die, nächste Woche einen bestimmten Text zu verfassen, ist als inhaltlich bestimmte Absicht, etwas (Bestimmtes) zu tun, aus gebrauchstheoretischer Sicht an regelhaften Sprachgebrauch und damit an (entsprechend) „strukturierte“ Praxis gebunden. Zur Verdeutlichung ließe sich in Analogie zu Wittgensteins „Versuche folgendes: Sage einen Satz, etwa: „das Wetter ist heute sehr schön“; so, und nun denke den Gedanken dieses Satzes, aber ohne Satz, sondern rein“ (zit. n. Wittgenstein 1984b, S.155) folgender Vorschlag machen: Versuche folgendes: Sage einen Satz, etwa: „nächste Woche werde ich den Wittgenstein-Text verfassen“; so, und nun fasse eine mit der Äußerung des Satzes ausgedrückte Absicht, aber ohne Satz, sondern rein.
71) Vgl. Keller 1990, S.23.
72) Zur indem-Struktur von Handlungen vgl. insb. Anmerkung 36.
73) So dienen aus gebrauchstheoretisch-linguistischer Sicht die auf die Absicht eines Handelnden bzw. den ihr entsprechenden Zweck seiner Handlung zielenden „warum– wie auch wozu-Fragen dazu, den indem-Strang einer Regel, nach der … (der Befragte) gehandelt hat, für … (den Fragenden) weiter nach links zu verfolgen. Die Richtung dieser Fragen nach links ist dadurch bedingt, dass bei der Frage immer schon präsupponiert wird, dass nach einem Muster rechts von dem zu erfragenden gehandelt wurde. Daraus resultiert dann auch, dass Fragen nach Grund und Absicht umso seltener sind, je weiter rechts das erfragte Muster in dem betreffenden indem-Strang steht. So ist es komisch, wenn C seinen Arm hebt und auf meine Frage Warum hast du das gemacht? antwortet ich wollte meinen Arm heben. Anders aber, wenn er antwortet ich wollte dir ein Zeichen geben und dergleichen.“ (Zit. n. Heringer 1974b, S.80). Eine ausführliche Darstellung des entsprechenden Zusammenhangs aus gebrauchstheoretischer Sicht findet sich in Heringer 1974b, S.70ff. Zum „Intendieren als“ bzw. zu einer Verwendung von intendieren als im Sinne von meinen als siehe Heringer 1974b, S.82ff. Zum soz. „vorkonventionellen Intendieren“ (bei einer ersten Produktion von „eigentlichen sprachliche Zeichen, die zwar noch eine natürliche Basis haben mögen, deren Wirkung aber wesentlich darauf beruht, dass sie zum Zwecke des Verstandenwerdens produziert wurden und dass der Partner ihre intentionale Erzeugung erfasste“ (zit. n. Heringer 1990, S.30)), wie es in Überlegungen zur Sprachentstehung bzw. der Spekulation „über den Ursprung der Sprache und die Entstehung einer Sprache“ (vgl. Heringer 1990, S.29) eine Rolle spielen muss („Natürlich kommen wir ohne die Bedeutung nicht weit, wir kommen im Gebrauch aber doch über die Bedeutung hinaus. Sonst wären Sprachwandel und Sprachentstehung nicht möglich. Was immer Sprache auch sei, sie war nicht vor der Kommunikation da. Die Sprache hat mit der Kommunikation angefangen, sich in und mit der Kommunikation entwickelt. Konventionelle Kommunikation via Bedeutung muss erklärt werden auf der Basis vorkonventioneller Kommunikation.“ (Zit. n. Heringer 2007, S.36.)), siehe vor allem Heringer 1990, Kap.2; Keller 1990, Kap.2.1; Heringer 2007, Kap.2.2 u. Kap.5.2. Zur gebrauchstheoretischen Sicht der Intentionalität im Sinne einer „subjektiven „Willensdimension“ bzw. zu Intentionen im Sinne von „Willenshandlungen“, wie auf so gegenstandstheoretisch-schiefe wie charakteristische Weise in der „klassischen Handlungstheorie“ angenommen (vgl. Kurz 2007, S.38f), siehe zunächst die auf den „feste(n) Bestand der philosophischen Tradition seit Aristoteles …, zwischen einem „sinnlichen“, „unmittelbaren“ Wollen und einem von Verstand, Vernunft, Überlegung bestimmten Wollen zu unterscheiden“ (zit. n. Tugendhat 1981, S.150), bezogenen sprachanalytischen Ausführungen in Tugendhat 1981, S.150f, 178, 208, 216, 219, 238, 242. Zum entsprechenden sprachanalytischen Konzept von Selbstbestimmung siehe Anmerkungen 75 u. 76.
74) Vgl. dazu z.B. Heringer 1974a, S.9: „Die Frage, was die Bedeutung eines sprachlichen Ausdrucks sei, kann nur durch eine empirische Theorie beantwortet werden, und die bessere Antwort ist die, die in einer den anderen überlegenen Theorie gegeben wird.“
75) In der Moderne eben die „komplett verrückte Herrschaft eines verdinglichten, automatischen Subjekts“ (zit. n. Kurz 2000, S.57).
76) Zur sprachanalytischen Auseinandersetzung mit Freud siehe u.a. Tugendhat 1981, 7. Vorlesung, insb. S.141: „… dass die Absicht unbewusst ist, heißt nicht, wie es Freuds verdinglichende „topische“ Redeweise nahelegt, dass es diese Absicht als eine Vorstellungsentität in einer Sphäre „des“ Unbewussten gibt, sondern dass der Feststellung durch Beobachtung keine expressive Äußerung in der 1. Person entspricht. Da dem Satz in der 3. Person auf Grund der veritativen Symmetrie eine Äußerung in der 1. Person entsprechen müsste, können wir von einer Selbsttäuschung sprechen: die Person ist in ihrem Handeln auf ein Ziel ausgerichtet, ohne es zu wissen. Dadurch wird es möglich, dass der Begriff der Unwahrhaftigkeit so erweitert wird, dass man nicht nur von einer Unwahrhaftigkeit gegenüber anderen, sondern von einer inneren Unwahrhaftigkeit sprechen kann. Ich bin nur nach außen hin unwahrhaftig, wenn es eine Differenz gibt zwischen dem, was ich ausspreche, und dem, was ich denke (für mich sage); ich bin innerlich unwahrhaftig, wenn es eine Differenz gibt „zwischen dem, was ich bereit bin, über mich zu sagen, und dem, was ich bereit bin zu tun“ (Hampshire).“ Zur entsprechenden Verantwortung der einzelnen Individuen aus sprachanalytischer Sicht siehe u.a. a.a.O, S.144f: „Das Unbewusste besteht nicht einfach, sondern dass …-Zustände unbewusst sind, gründet, wenn wir Freud folgen dürfen, in dem Interesse, sie nicht wahrzuhaben. Mit Recht scheint mir Martin Bartels … darauf hinzuweisen, dass, da für Freud das hier in Frage stehende Nichtwissen ein „Nichtwissenwollen“ ist, das „Selbstbewusstsein“ als „Vollzug“ verstanden wird, „in dem das Individuum selbst noch den Umkreis dessen umgrenzt, was es als sein eigenes Sein akzeptieren will“. Bartels bezeichnet diesen Vollzug daher als ein „bewusstseinsumgrenzendes Handeln“. Auf der anderen Seite gibt es aber auch … die Möglichkeit eines diesem Grenzen setzenden Interesse entgegengesetzten Interesses, die Grenzen des Bewusstseins zu erweitern und möglichst viele unbewusste, das eigene Handeln bestimmende Faktoren bewusst zu machen; dieses Interesse, sich selbst durchsichtig zu werden, ist … in dem Maße vorhanden oder nicht vorhanden, in dem ein Interesse an Freiheit besteht. Freiheit ist ebenso wie Selbstbewusstsein ein graduelles Phänomen: wir sind um so freier, je umfassender wir die Faktoren, die unser Sein und Handeln, unser Wollen und Fühlen bestimmen, erkennen, denn nur, wenn wir sie kennen, können wir sie gegebenenfalls kontrollieren, können wir uns selbständig, überlegend, wählend zu ihnen verhalten, können wir so oder so zu ihnen Stellung nehmen. Nun sind diese entgegengesetzten Interessen nicht auf irgendwelche praktischen Absichten ausgerichtet, sondern das sind Interessen, in denen es dem Individuum um sich selbst geht. Die …-Zustände werden von dem Individuum oder, wie Freud sagt, von dem „Ich“ verdrängt, weil es sich von ihnen bedroht fühlt. Und das Interesse an Freiheit besagt, dass das Individuum daran interessiert ist, selbst über sein Handeln zu bestimmen. Damit stehen wir vor der Problematik des praktischen Selbstbewusstseins, die ich schon … bezeichnet habe: vor der Frage, wie denn ein Sichzusichverhalten strukturell zu denken sei, wie es schon von dem Interesse zur Verdrängung vorausgesetzt wird, dass man nämlich in seinem Wollen und Handeln nicht nur auf irgendwelche Absichten., sondern irgendwie auf „sich“ bezogen ist; und dann vor der Frage, wie sich dasjenige Phänomen des praktischen Selbstbewusstseins verstehen lässt, das in einem eminenten Sinn den Charakter eines Sichzusichverhaltens zu haben scheint: sich in der Weise der Selbstbestimmung zu sich zu verhalten.“ Zu dem hier auch interessant erscheinenden Verhältnis zwischen einem sog. „unproduktiven“ und einem „ausgewogenen Charakter“ siehe insb. Tugendhat 1994, 14.Vorlesung.
77) Zur menschlichen Handlungsfreiheit aus sprachanalytischer Sicht siehe zunächst Tugendhat 1981, S.217: „… das Problem, worin freies Handeln besteht, wird durch die Kontamination mit dem metaphysischen Determinismus-Indeterminismus-Problem nur verunklärt; denn es ist ein rein deskriptives Problem, es betrifft die Kriterien, unter welchen empirischen Bedingungen wir ein Verhalten als frei bezeichnen, und das gilt dann unabhängig davon, ob, -was völlig ungeklärt ist – das Verhalten im einzelnen oder statistisch voraussagbar ist oder nicht.“ Und: „Unter anderem müssen wir auch dem Tatbestand gerecht werden, dass wir von „frei“ in einem graduellen Sinn sprechen können, indem wir von verminderter Zurechnungsfähigkeit z.B. bei jemandem sprechen, der betrunken ist. … Was beim Tier fehlt und beim Betrunkenen in vermindertem Grad vorausgesetzt wird, ist die Fähigkeit zur Überlegung. … Wir haben gesehen: „Ich könnte die Vorlesung jetzt abbrechen“ ist die typische Satzform, die wir verwenden, wenn wir eine Handlungsmöglichkeit erwägen. Und nun legt sich eine ganz andere Begründung nahe, warum wir das „wenn ich will“ nicht unter die Handlungsbedingungen zählen dürfen, als die von Kenny und Wolf gegebene: das „wenn ich will“ nimmt deswegen eine Sonderstellung ein, weil es für den Überlegenden essentiell ist, dasjenige, was in der Handlungssituation vorgegeben ist, was die Handlung für ihn möglich macht, zu unterscheiden von dem, was von ihm abhängt: ob er sie will und d.h.: wie er sich dazu stellt.“ (Zit. n. Tugendhat 1981, S.218.) Zum entsprechend in kritischer Auseinandersetzung mit Heidegger – dessen naiver Methode (vgl. z.B. Tugendhat 1981, S.35) und dessen entrationalisiertem Wahrheitsbegriff (vgl. z.B. Tugendhat 1981, S.243) – sprachanalytisch entwickelten Zusammenhang von Heteronomie und Autonomie siehe insb. Tugendhat 1981, 8.-10.Vorlesung.
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