Der Staat muß seine Bürger zur Arbeit verpflichten

Über den gemeinsamen Nenner von Hartz 4 und Anti-Hartz-Protest

Vordergründig konnte man sich als radikaleR GesellschaftskritikerIn nur mit Grausen abwenden, als die Montagsdemonstrationen gegen Hartz 4 losgingen. Da glaubten doch tatsächlich gar nicht wenige Menschen, daß die Forderung an die Regierung, bestimmte Maßnahmen zu unterlassen, diese beeindruckt, wenn sich immer mehr Menschen dazu bekennen und im Namen des Volkes deren Erfüllung einklagen. Sowohl die inhaltliche Bezugnahme auf das Volk als auch der demokratische Glaube, daß Politiker auf die Interessen des Volkes Rücksicht nehmen müssen, konnten nur verwundern. Nun ist die Kritik sowohl an der Konstruktion des Kollektivs als auch an der demokratischen Illusion zweifellos richtig; um überzeugen zu können, muß sie allerdings nicht nur aus oberflächlichen Gemeinplätzen bestehen, sondern sie muß auch im Detail treffen. Daher ist näher hinzuschauen. Fangen wir mit der Bezugnahme auf das Volk an.

Eine Volksbewegung mit emanzipatorischem Potential?

Eine scheinbare Gegenposition hat Ernst Lohoff vertreten. Er meint, daß der aus rudimentärem Klassenbewußtsein resultierende Bezug auf das Volk es zwar erlaube, Nazis auszugrenzen. Durch seine Fixierung auf die Arbeit biete er aber trotzdem keine Perspektive. Denn daß die andere Klasse immer weniger Arbeitskraft nachfrage bzw., wenn sie dies trotzdem tue, sich dabei die Konditionen für die Arbeitskräfte zunehmend verschlechtern, resultiere nicht aus dem bösen Willen des Klassensubjekts. Es liege an objektiven Schwierigkeiten der Verwertung von Arbeitskraft. Mit dieser Verwertungslogik müsse gebrochen werden, was aber nur durch Aufhebung der warenförmigen Beziehungen zu bewerkstelligen sei und damit den Bruch mit der arbeitsförmigen Reproduktion impliziere. In diese Richtung müsse sich die Bewegung entwickeln.2

Eine Bewegung für den aktivierenden Staat

Die Art der positiven Bezugnahme auf die Arbeit, die in der Bewegung vorherrscht, grenzt jedoch massiv das Potential aus, aus dem sich eine emanzipatorische Aufhebungsbewegung entwickeln könnte. Sie kann daher auch nicht durch Arbeitskritik angereichert werden, da es für diese gar keine Anknüpfungspunkte gibt. Arbeitsunfähige und Arbeitsunwillige haben in ihr keinen Platz. Bezüglich der Arbeitsunfähigen ist die Bewegung durchaus offen für Positionen der Nazis. Zwar stellt man sich noch gegen deren bevorzugte Ausgrenzungslinien. Aber daß Alte, Kranke und Behinderte marginalisiert werden und bei der Artikulation des Protestes so gut wie keine Rolle spielen, ist schon zu beobachten. Auch Arbeitsunwillige gehören nicht so richtig dazu und sind eher unerwünscht. Damit erweist sich die Bewegung nicht nur nicht wirklich resistent gegen Nazivereinnahmung, sie ist auch ausgesprochen kompatibel mit dem, wogegen sie vorgeblich opponiert. Wer die Sinnhaftigkeit seines Tuns nicht davon abhängig machen will, ob er dafür jemanden findet, der ihn bezahlt; wer trotz dieses Eigensinns ein seinen Bedürfnissen entsprechendes Leben führen will und glaubt, daß er darauf einen Anspruch hat, ist in der Logik der Hartz-Gesetze ein illegaler Volksschädling, der bekämpft werden muß.

Dies gilt zumindest, wenn er sich eine solche Haltung nicht leisten kann, weil er kein Vermögen hat, das es ihm erlaubt, ohne staatliche Transferleistungen zu existieren.

Das Reformwerk zielt darauf ab, denjenigen, die sich nicht marktkonform verhalten, sämtliche Existenzgrundlagen zu entziehen und sie zusätzlich zu pathologisieren. Der Grundsatz, nach dem dies geschieht, nennt sich „Fordern und Fördern“. Gefordert wird die bedingungslose Unterwürfigkeit gegenüber dem Markt (bzw. Kunden), gefördert werden sollen die Einrichtungen, die es erlauben, diese unter Beweis zu stellen.3 Dieser Grundsatz wird nun aber von der Bewegung gar nicht attackiert. Es wird nur verlangt, daß er besser umgesetzt wird. Insofern hat man auch nichts dagegen, daß Arbeitsunwillige aufgespürt werden und ihnen klar gemacht wird, daß ihr Verhalten nicht hinnehmbar sei. Damit ihnen die Existenzgrundlagen nicht ganz entzogen werden, müssen sie zeigen, daß sie sich bessern wollen, was nur geht, wenn sie gerechte Strafen akzeptieren. Diese reichen von Leistungskürzungen bis hin zu Lebensmittelmarken, wobei die Existenzgrundlage nur dann nicht vollständig entzogen wird, wenn sie sich arbeitstherapeutischen Maßnahmen unterziehen und anschließend den Lernerfolg dadurch unter Beweis stellen, daß sie sich zu einem vom Staat angeordneten Zwangsdienst in Form von Ein-Euro-Jobs bereiterklären. Gegen dieses Vorgehen wird nun nicht grundsätzlich etwas eingewandt. Es wird nur kritisiert, daß es die falschen Leute treffen kann. Das, was in der orwellschen Neusprache der Philosophie der neuen Mitte unter dem Titel „Hilfe zur Arbeit“ firmiert, sei nicht „paßgenau“ genug. Es sei nicht hinreichend sicher gestellt, daß nicht auch Leute getroffen werden, die eine solche Behandlung gar nicht verdienen. Für das, was hinreichend ist, gibt es im Gesetz tatsächlich so gut wie keine Kriterien mehr, da praktisch alle Beschränkungen für die Zumutbarkeit einer Maßnahme oder einer Arbeit gestrichen wurden. Was zumutbar ist, liegt allein im Ermessen des Fallmanagers. Das macht es möglich, daß Leute, die sich ständig weiterqualifiziert haben, die ihre Existenz abwechselnd durch untertarifliche Arbeit, Formen der Selbständigkeit und teilweises Aufbrauchen des ersparten Vermögens gesichert haben, nun genau so behandelt werden können wie Leute, die dies nicht getan haben. Dagegen richtet sich nun aber vorwiegend der Protest. Das Prinzip der Eigenverantwortung, womit gemeint ist, daß die vereinzelten Einzelnen im Konkurrenzkampf mit anderen ihre Arbeitskraft verwerten, in dem sie um potentielle Kunden buhlen, werde durch das Gesetz eher untergraben als gefördert. Damit dies nicht geschehe, müßten größere Differenzierungen innerhalb der Not und des Elends vorgenommen werden. Sonst werde der Konkurrenzkampf eher nicht aufgenommen, da die Aussichtslosigkeit, die eigene Position gegenüber denen zu verbessern, die sich nicht bemühen, zu Passivität führe. Deshalb müsse man beim Zwang zur Arbeitsaufnahme stärker unterscheiden zwischen den Leuten, deren Wille schon sichtbar sei, und denen, bei denen er erst geweckt werden müsse. Sonst erschöpfe sich das Fordern und Fördern auf reine Verfolgungsbetreuung und bloßen Ausschluß aus dem Leistungsbezug. Angestrebt ist statt dessen eine repressive Inklusion in den Arbeitsmarkt. Diese Position ist z.B. von Fretschner /Hilbert /Stobe-Blossey formuliert worden und dürfte von einem Großteil der derzeitigen Bewegungsaktivisten geteilt werden:

„Auf der individuellen Ebene der sozialen Arbeit steht die Verknüpfung von Fordern und Fördern im Mittelpunkt. Dies kann – etwa bei sozial- und arbeitsmarktpolitischen Programmen – gegebenenfalls auch bedeuten, daß die Ablehnung von staatlichen Förderangeboten mit Sanktionen belegt wird – allerdings nur wenn geeignete, individuell paßgenaue Förderangebote überhaupt gemacht werden. Diese Verknüpfung von Fordern und Fördern wird in der öffentlichen Diskussion gerne übersehen: Teilweise werden unter Berufung auf das Leitbild des aktivierenden Staates beispielsweise pauschal Leistungskürzungen für arbeitsunwillige Arbeitslose gefordert, ohne zu hinterfragen, ob geeignete Angebote überhaupt existieren (…) Die Verknüpfung von Fordern und Fördern bedeutet zunächst eine steigende Anforderung an Sozialpolitik und soziale Arbeit, verstärkt geeignete Angebote für sehr unterschiedliche Zielgruppen zu entwickeln. Dies heißt eben auch, daß bei bestimmten Gruppen zunächst das Wollen Können unterstützt werden muß. Die Androhung von negativen Sanktionen im Falle der Ablehnung kann in der Tat nicht für sich genommen eine Verhaltensänderung in eine bestimmte Richtung bewirken, sie kann jedoch verknüpft mit geeigneten Angeboten eine unterstützende Funktion einnehmen – nicht mehr aber auch nicht weniger.“4

Mit zu dieser Position gehört auch die Forderung nach einer aktiven Beschäftigungspolitik. Damit der Beweis der Arbeitsbereitschaft nicht nur durch Verrichtung staatlicher Zwangsarbeit unter Beweis gestellt werden könne, müsse der Staat einen Niedriglohnsektor so subventionieren, daß er ein Einkommen über dem Sozialhilfesatz ermöglicht und denjenigen, die sich bemühen, eine Chance bietet, den Sektor der staatlichen Zwangsarbeit zu verlassen. Dies ist z.B. der Vorschlag von Oskar Lafontaine, einer in der Bewegung beliebten Figur, mit der wir uns gleich noch ausführlicher beschäftigen werden. Sein Haupteinwand gegen die derzeitige Politik ist, daß der Staat zur Umsetzung dieses Konzepts mehr Geld brauche, das er sich nicht nur von denen holen dürfe, die eh kaum etwas besitzen. Daß zur Finanzierung der Staatsaufgaben Besserverdienende und Vermögensbesitzer stärker belastet werden müssen, sei ein Gebot der Solidarität. Ein genauerer Blick auf diese Solidaritätsvorstellung zeigt, daß sie nur vordergründig an der anknüpft, die für den alten Wohlfahrtsstaat kennzeichnend war. Mit Solidarität ist weder die Einschränkung der Konkurrenz gemeint, noch daß es einen öffentlichen Versorgungssektor geben muß, der allen den Zugang zu Bildung, kultureller Betätigung und medizinischer Versorgung ermöglicht. Erst recht ist damit nicht gemeint, Leuten mit geringeren Einkommen durch Umverteilung eine bessere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Es geht nicht um bedürfnisorientierte Teilhabe an sozialen Prozessen, sondern nur noch um Teilnahme am Arbeitsmarkt. Die Grundsätze der Philosophie der Neuen Mitte, daß sozial nur ist, was Arbeit schafft, daß jede Arbeit besser als keine sei und der Staat niemandem, der von ihm Leistungen bezieht, erlauben könne, nicht zu arbeiten, werden von Lafontaine geteilt. Sein Solidaritätsbegiff ist derselbe wie der von Wolfgang Streeck, einem Cheftheoretiker der Neuen Mitte. Für ihn gehört es zu den „Solidaritätspflichten der Gemeinschaft, ihre Mitglieder nicht vor Marktzwängen zu schützen“.5

Streeck geht nun davon aus, daß diesen Marktzwang nur ein starker Staat durchsetzen kann, der auch entsprechend finanziert werden muß. Schließlich müssen die Repressionskosten abgedeckt werden. Daß diese erheblich ausfallen können, hat ein anderer Workfaretheoretiker offen ausgesprochen. Er geht davon aus, daß von der öffentlichen Hand finanzierte personenbezogene Dienste (z.B. in der Altenpflege) soweit wie möglich durch Ein-Euro-Jobs zu erledigen seien. Sie könnten aber nur von Leuten mit einer hinreichenden inneren Motivation gemacht werden, und deshalb müsse es innerhalb der Ein-Euro-Jobs einen Wahlbereich geben. Dieser werde aber nur hinreichend attraktiv, wenn der Pflichtbereich besonders unattraktiv ausgestaltet wird, und das koste Geld: „Zweifellos ergäben sich für die erforderlichen zusätzlichen Gelegenheiten zu gemeinnütziger Arbeit im „Zuweisungsbereich“ auch zusätzliche Regiekosten bei den dazu prädestinierten kommunalen Trägern, für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln und insbesondere für die Anleitung und Beaufsichtigung bei der Arbeit. Weil gerade im Zuweisungsbereich vielfach mit Widerwillen von Dienstverpflichteten und deshalb mit disziplinarischen Schwierigkeiten sowie eventuell auch mit häufigen ärztlich attestierten Krankmeldungen zu rechnen wäre, könnte eine konsequente Durchsetzung der Arbeitspflicht teilweise sehr schwierig und aufwendig sein. Der Aufwand für die „Personalführung“ könnte dabei in manchen Fällen den unmittelbaren Wert der Arbeitsleistung weit übersteigen“.6

Diese Repressionskosten können (insbesondere wenn die Schikanemaßnahmen ausdifferenzierter und damit auch wirkungsvoller gestaltet werden sollen) aber allein durch Umschichtung der Mittel weg vom Individualanspruch des ALG-II-Beziehers hin zur Finanzierung seiner Kontrolleure wohl nicht aufgebracht werden. Zwar gab es schon Versuche, Stützebezieher die ihnen aufgedrängten Angebote auch noch mitfinanzieren zu lassen. Aber solche Versuche werden bisher von den Gerichten noch unterbunden, und allzuviel dürfte dabei auch nicht zu holen sein. Streeck plädiert deswegen dafür, diejenigen, die noch relativ gute Jobs haben, an der Finanzierung der Arbeitsförderung zu beteiligen. Sie bekämen ja auch etwas dafür, nämlich ein Heer von flinken und flexiblen Servicekräften, die ziemlich billig und trotzdem hinreichend motiviert seien. Die brauchen sie aber auch, da bessere Jobs nur noch in international tätigen Unternehmen in der HighTech-Branche zu haben sind (sogenannte Arbeitsverhältnisse de luxe), die ihre Besitzer nur halten können, wenn sie dem erheblichen Konkurrenzdruck gewachsen sind. Dafür müssen sie ziemlich viel Geld und Zeit in die Sicherung ihrer Qualifikationen stecken. Das geht nur, wenn sie durch die Servicekräfte entlastet werden, die ihnen die Wohnung putzen, für sie Essen kochen oder für ihre Entspannung in Wellnesscentern sorgen. Dafür, daß ihnen der Staat in Personalseviceagenturen diese Kräfte zuführe, müßten sie ihn auch finanzieren. Streeck geht davon aus, daß nur diejenigen, die noch zu besteuernde Arbeitseinkommen erwirtschaften, den Staat finanzieren, da sonst Vermögensbesitzer als potentielle Investoren abwandern oder ihr Geld an anderen Orten investieren. In diesem Punkt widerspricht ihm Lafontaine. Er spricht sich gegen internationales Steuerdumping aus und fordert, daß diejenigen, die von der Attraktivität des Standorts profitieren, auch zu seiner Finanzierung beitragen, da der Standort sonst nicht gesichert werden könne. Die Attraktivität des Standorts hänge nicht nur von den Steuern ab. Er setzt darauf, daß einsichtige Unternehmer dies auch so sehen, will dieser Einsicht durch internationale Absprachen aber Nachdruck verleihen.

Doch wichtiger als diese Unterschiede in den Finanzierungsmodalitäten und politischen Regulierungsvorstellungen ist, daß beide nichts gegen das autoritäre Workfareregime des aktivierenden Staates einzuwenden haben. Sie kritisieren nur die neoliberalen Verunreinigungen bei seiner Umsetzung, die dafür sorgen, daß der Staat zu schlank ausfällt, um wirklich wirkungsvoll fordern und fördern zu können, weswegen die angestrebte kundenfreundliche Gesellschaft nicht entstehen werde. Der Standort werde nicht so attraktiv, wie es nötig sei, um bestehen zu können. Gegen diese Gefährdung der Standortgemeinschaft erhebt nun die Bewegung Einspruch und fordert Abhilfe im Namen des Volkes.

Oskar Lafontaine und die Dienstbotengesellschaft

Abgesehen davon, daß es gar nicht stimmt, daß alle Langzeitarbeitslosen keine gute Bildung und Ausbildung haben: wieso soll das Selbstbewußtsein gestärkt werden, wenn Menschen ohne Rücksicht auf ihre Bedürfnisse zu Arbeit verpflichtet werden und anderen den Dreck wegräumen müssen? Denn angestrebt ist vor allem, diese in Privathaushalten zu beschäftigen. Hier hat auch Streeck schon riesige Beschäftigungsmöglichkeiten insbesondere für Frauen gesehen, wenn sich dies durch Subventionierung eines Niedriglohnsektors mehr Haushalte leisten können. Von feministischer Seite, die freilich in den derzeitigen Protesten keine nennenswerte Rolle spielt, sind solche Vorstellungen schon frühzeitig kritisiert worden. Abgesehen davon, daß es eine bornierte Sicht des männlichen Subjekts ist, daß soziale Anerkennung und Integration nur über Erwerbsarbeit erfolgen kann, ist für die Arbeit, in die (vorwiegend) Frauen gedrängt werden sollen, das glatte Gegenteil der Fall. Mit Stärkung des Selbstbewußtseins hat diese überhaupt nichts zu tun. Christina Klenner und Brigitte Stolz-Willig schreiben dazu: „Die Arbeit im Haushalt ist natürlich sehr differenziert zu bewerten, je nachdem um welche Tätigkeit es sich handelt. In bestimmten Tätigkeiten liegen durchaus Potentiale, sie angenehmer zu gestalten und Kreativität zu entwickeln, was z.B. beim Kochen bereits weit entwickelt ist. Doch delegiert an Haushaltshilfen werden gerade zumeist jene Tätigkeiten, die als besonders belastend empfunden werden, wie z.B. Reinigungsarbeiten. Es werden in der Regel nicht komplexe Aufgabenzuschnitte – wie die Gesamtverantwortung für einen Haushalt – an die im Haushalt Beschäftigten abgegeben, sondern es werden genau die Tätigkeiten abgetrennt, die unangenehm und mit zahlreichen Belastungsfaktoren verbunden sind und zudem sehr gering bezahlt werden. Zu den Beanspruchungen gehören zum einen verschiedene körperliche Belastungen (z.B. beim Schrubben, Heben und Tragen schwerer Arbeitsmittel wie etwa volle Wassereimer, Verschieben von Möbelstücken, Überkopfarbeiten, Arbeit im Knien, in gebeugter Körperhaltung sowie Zwangshaltungen) und zum anderen psychische Belastungen (z.B. Monotonie, Verrichtung ekelerregender Arbeiten). Für Haushaltshilfen kommt hinzu, daß es eben nicht ihre Angelegenheiten sind, sondern sie haben in der Intimsphäre anderer Menschen zu arbeiten und sind dabei auch gleichzeitig bei der Arbeit isoliert und von beruflichen sozialen Kontakten zu KollegInnen weitgehend abgeschnitten.“8

All das stört Oskar Lafontaine nicht. Entweder die Betroffenen nehmen einen Job in dem subventionierten Niedriglohnsektor an, oder es droht staatlicher Zwangsdienst: „Übernimmt der Staat die Verantwortung dafür, daß jeder Bürger sein Recht auf Arbeit einlösen kann, indem er für Vollbeschäftigung sorgt, muß dem Staat zugestanden werden, diejenigen Bürger zur Arbeit zu verpflichten, die zwar von der Gesellschaft leben, ihr aber ihre Leistung verweigern wollen.“9

Eine Bewegung, in der eine solche Person beklatscht wird, hat nun wirklich überhaupt kein emanzipatorisches Potential.

Anmerkungen: